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WEKA (bli) - Johann Schöffthaler | News | 25.04.2018

Rufbereitschaft versus Arbeitsbereitschaft – wann handelt es sich um Arbeitszeit?

Gastautor Johann Schöffthaler erläutert in diesem Download-Beitrag die Unterschiede zwischen Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft und präsentiert ein bedeutendes aktuelles EuGH-Urteil zum Thema.

Oft stellt sich in Unternehmen die Frage, wann der Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit gezählt wird und ob dementsprechend vergütet werden muss bzw in welchem Fall nicht. Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft?

In einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-518/15 vom 21.02.2018) wurde nun eine bedeutende Entscheidung zur Thematik getroffen:

Im gegenständlichen Verfahren hatte der EuGH folgende Situation zu beurteilen: Ein Arbeitnehmer war verpflichtet, die Zeit des Bereitschaftsdienstes zu Hause zu verbringen, für seinen Arbeitgeber verfügbar zu sein und sich innerhalb von acht Minuten an seinem Arbeitsplatz einfinden zu müssen.

Handelte es sich hierbei beim Bereitschaftsdienst um Arbeitszeit? Antworten darauf erhalten Sie im kostenlosen Download-Beitrag.