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WEKA (cva) | News | 25.08.2017

Seit 1.8.2017: Neuerungen durch das ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz

Das neue Gesetz bringt wichtige Änderungen für die tägliche Arbeit von Sicherheitsfachkräften mit sich.

Der Nationalrat hat das ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz zwar erst Ende Juni beschlossen, aber die meisten Änderungen treten bereits ab 1. August 2017 in Kraft. Sicherheitsfachkräfte sollten sich deshalb rasch über die neuen Regeln informieren!

Änderungen im Überblick

Das neue Gesetz ist eine Sammelnovelle mit dem Ziel der Entbürokratisierung des Arbeitnehmerschutzes. Davon sind besonders wichtig für die Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft: 

  • die Einrechnung von Erstevaluierungen in die Präventionszeit,
  • die Verlängerung des Begehungsintervalls für bestimmte Arbeitsstätten,
  • der Entfall der Aufzeichnungspflicht für Beinahe-Unfälle und
  • die verschärften Regelungen zum Nichtraucherschutz.

Betroffen von den Neuregelungen sind zahlreiche Gesetze, wie zB das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Mutterschutzgesetz.