Dokument-ID: 1015064

WEKA (ewu) | News | 22.01.2019

Seminartipp: Technische Sicherheitsunterweisungen von Arbeitnehmer/innen

Sicherheitsunterweisungen von Arbeitnehmer/innen sind klar im ASchG geregelt. Sie müssen ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert werden und erforderlichenfalls in regelmäßigen Abständen wiederholt werden!

Um Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung ihrer Tätigkeit vor Schäden zu schützen verpflichten das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und dazu erlassene Verordnungen zur Durchführung von Sicherheitsunterweisungen. Die Unterweisung über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz hat während der Arbeitszeit zu erfolgen und ist im Bedarfsfall durch geeignete Fachleute durchzuführen.

Hinweis:

Fachkundig sind jene Arbeitskräfte, welche fachliche Kenntnisse vorweisen können und über ausreichend Berufserfahrung verfügen sowie eine gewissenhafte Durchführung gewährleisten.

Inhalte einer Unterweisung sind:

  • ein richtiger Umgang bzw die korrekte Benutzung von Arbeitsmittel,
  • potentielle Gefahren,
  • Schutzeinrichtungen,
  • korrektes Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA),
  • aber auch zB Wartung, Reinigung und Verhalten im Brandfall.

Eine Unterweisung beinhaltet verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen und ist auf den Arbeitsplatz, die Tätigkeit, den Aufgabenbereich sowie auf die Person abzustimmen. Ungefähr 9 von 10 Unfällen passieren durch Fehlverhalten der Arbeitnehmer/innen, mitbedingt durch ungeeignete, unvollständige, unverständliche oder falsche Unterweisung. Dies betont die Notwendigkeit korrekt durchgeführter Unterweisungen, welche entsprechend vorbereitet werden sollten. Unterweisungen sind an den Ausbildungs- und Erfahrungsstand anzupassen und in einer verständlichen Sprache durchzuführen. Gegebenenfalls sind Unterweisungen durch schriftliche Anweisungen zu ergänzen.

Eine Unterweisung hat jedenfalls zu erfolgen:

  • vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit,
  • bei Versetzung oder Änderung des Aufgabenbereichs,
  • bei neuen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen oder Arbeitsverfahren,
  • nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall führen und
  • wenn dies aufgrund der Arbeitsplatzevaluierung als notwendig erkannt wurde.

Die Unterweisung ist erforderlichenfalls in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. In jedem Fall sind Wiederholungen notwendig bei festgestelltem Fehlverhalten.

Seminartipp: Technische Sicherheitsunterweisungen von ArbeitnehmerInnen

Vertiefende Informationen dazu, wie Sie rechtskonforme Sicherheitsunterweisungen durchführen, erhalten Sie in diesem Praxis-Seminar.

Termin: 21. März 2019, 09:00 bis 17:00 Uhr

Ort: Hilton Vienna Plaza, Schottenring 11, 1010 Wien

Infos und Anmeldung