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WEKA (bli) | News | 25.05.2011
Sichere Instandhaltung – Was muss beachtet werden?
Die Instandhaltung am Arbeitsplatz ist enorm wichtig, um gröbere Betriebsausfälle und eine Gefährdung der MitarbeiterInnen zu verhindern. Wie können Instandhaltungsarbeiten möglichst sicher und risikofrei durchgeführt werden?
Instandhaltung – Definition
Unter Instandhaltung versteht man, den Arbeitsplatz, seine Strukturen, Arbeitsmittel, Maschinen und Einrichtungen in sicherem Betriebszustand zu halten und dabei auch sicherzustellen, dass sich ihr Zustand nicht verschlechtert. Durch eine regelmäßige Instandhaltung kann ein plötzlicher oder unerwarteter Defekt oder Ausfall verhütet oder zumindest die Wahrscheinlichkeit dafür enorm verringert werden.
Instandhaltung – Wer ist betroffen?
Die Instandhaltung betrifft nicht nur Monteure und Mechaniker, sondern prinzipiell alle ArbeitnehmerInnen in jedem Sektor.
Zu den Instandhaltungsaufgaben zählen ua:
- Inspektion
- Messung und Erprobung
- Austausch und Reparatur
- Instandhaltung
Instandhaltung – Gefahren und Risiken
Instandhaltungsarbeiten sind wichtig, um die Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz möglichst gering zu halten und zu minimieren, aber auch die Instandhaltung selbst birgt einige Gefahren in sich:
- Physikalische Gefahren: Lärm, Vibrationen, Strahlung, extreme Temperaturen, starke körperliche Arbeitsbelastung etc
- Chemische Gefahren: Arbeiten mit Asbest, Exposition gegenüber Gefahrenstoffen etc
- Biologische Gefahren: Exposition gegenüber Bakterien, Schimmel und Pilzen etc
- Psychosoziale Gefahren: Zeitdruck, lange, „unsoziale“ Arbeitszeiten etc
Um diese Risiken während der Instandhaltung möglichst minimal zu halten, ist eine richtige und sichere Instandhaltung enorm wichtig. Wie kann diese durchgeführt werden und was ist dabei zu beachten?
Fünf Grundregeln für eine sichere Instandhaltung
Die Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fördert einen strukturierten Ansatz für die sichere Instandhaltung, die für die Arbeitsplätze sämtlicher Branchen befolgt werden sollte. Die fünf Grundregeln der Instandhaltung lauten demnach:
- Planung: Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und Unterweisungen von ArbeitnehmerInnen etc
- Sichere Gestaltung des Arbeitsbereiches
- Verwendung geeigneter Ausrüstung
- Durchführung nach Plan: Einhaltung des vereinbarten Arbeitsplans
- Kontrolle
Wichtig: ArbeitgeberInnen sind gesetzlich und moralisch dazu verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer MitarbeiterInnen zu gewährleisten. Die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten kann zwar einige ArbeitnehmerInnen gefährden, wenn jedoch keine regelmäßige Instandhaltung erfolgt, kann dies zu einer Gefährdung von weitaus mehr ArbeitnehmerInnen führen. Außerdem kann es dadurch zu katastrophalen Betriebsausfällen kommen.