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WEKA (msc) | News | 26.07.2013

Sommer, Sonne, Klimaanlage

Klimaanlagen gelten bei der sommerlichen Hitze als Garant für den Erhalt von Arbeitsleistung und Zufriedenheit. Bei ihrer Verwendung ist so manches zu beachten. Vor allem aber sollten alternative Maßnahmen nicht vergessen werden!

Für Bauarbeiter gibt es seit Anfang des Jahres Hitzefrei. Alle anderen ArbeitnehmerInnen müssen auch bei stark sommerlichen Temperaturen ihren gewohnten Aufgaben und Verpflichtungen nachgehen. Allgemein bekannt ist, dass dadurch Arbeitsleistung und Zufriedenheit gesenkt werden können. Dass eine Klimaanlage das erste oder einzige Mittel der Wahl darstellt, ist aber nur die halbe Wahrheit.

Rechtliche Grundlagen

Im Gegensatz zur Heizperiode fordert der Gesetzgeber nur sehr wenige Mindestanforderungen für das Raumklima im Sommer. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung ist bei Vorhandensein einer Klimaanlage höchstens eine Raumtemperatur von 25 °C zulässig. Ist keine Klimaanlage vorhanden, müssen sonstige Maßnahmen ausgeschöpft werden, um nach Möglichkeit eine Temperaturabsenkung zu erreichen.

Bekleidung im Sommer

Eine dieser Maßnahmen kann zum Beispiel auf die Bekleidung der Arbeitnehmer abzielen. „Das menschliche Klimaempfinden ist individuell sehr unterschiedlich.“, schreibt Klaus Wittig, Leiter der Sicherheitstechnischen Prüfstelle der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Untersuchungen hätten unter anderem ergeben, dass es keinen Klimazustand gibt, bei dem sich mehr als 60 % der ArbeitnehmerInnen behaglich fühlen, wenn eine Bekleidung vom Arbeitgeber vorgegeben wird. Bei freier Bekleidungswahl würde allerdings der Prozentsatz der Zufriedenen auf 95 % steigen.

Organisatorische Maßnahmen

Oftmals wird auf die Möglichkeiten von organisatorischen Maßnahmen im Sommer vergessen. Bestehende Gleitzeitregelungen können zum Beispiel für die heißen Sommermonate geändert werden, sodass ArbeitnehmerInnen früher beginnen können oder andere Kernzeiten haben. Auch über Zeitausgleichsregelungen können ArbeitnehmerInnen schnell Erleichterungen geschaffen werden.

Die Klimaanlage

Last but not least: Selbstverständlich hilft auch eine Klimaanlage gegen die sommerliche Hitze. In diesem Zusammenhang sei allerdings auch auf die Gefahr einer Verkühlung und Hygieneanforderungen hingewiesen. Bei Verwendung einer Klimaanlage muss die relative Luftfeuchte im Raum zwischen 40 und 70 % liegen. Hinzu kommen das zwingende Vorhandensein von Raumthermometer und Hygrometer. Dazu die entsprechenden Prüfpflichten:

  • Jährliche, wiederkehrende Prüfungen gemäß AStV
  • Außerordentliche Prüfungen (nach Instandsetzungen, Änderungen etc) gemäß AStV
  • Elektrotechnische Prüfpflichten
  • Prüfpflichten gemäß § 82b GewO, sofern der Betrieb der Gewerbeordnung unterliegt
  • Prüfpflichten hinsichtlich der Hygieneanforderungen
  • Besondere Verpflichtungen aufgrund von Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers
  • Allfällige spezielle Bescheidauflagen

Was sonst noch hilft

Schützen Sie sich oder Ihre ArbeitnehmerInnen vor direkter Sonneneinstrahlung, zum Beispiel durch Jalousien an den Fenstern. Viel zu trinken kann ruhig empfohlen werden, auch die Bereitstellung geeigneter alkoholfreier Getränke durch die/den ArbeitgeberIn ist möglich. Nutzen Sie nächtliche Temperaturen oder die Morgenstunden für eine intensive Durchlüftung. Die Anschaffung von Tisch- und Stehventilatoren kann auch als alternative Maßnahme verstanden werden.

Aber Achtung:Beim Lüften und bei der Verwendung von Ventilatoren ist Zugluft zu vermeiden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen fordern hier abhängig von der körperlichen Belastung der Arbeit eine Luftströmungsgeschwindigkeit von unter 0,1 m/s, 0,2 m/s oder 0,35 m/s. Von den Grenzwerten darf nur abgewichen werden, wenn deren Einhaltung aufgrund der Nutzungsart des Raumes nicht möglich ist.

Mehr Infos dazu finden Sie auf dem Portal Arbeitssicherheit Profi.

Weitere Quellen

Arbeiterkammer OÖ

Arbeiterkammer Wien

Produkttipp

Weiterführende Infos zu den verschiedensten Prüfpflichten erhalten Sie im aktuellen Werk „Technische Prüfpflichten in der Praxis“:

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