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WEKA (msc) | News | 27.06.2016
Sommerzeit: Sonnenschutz nicht vergessen!
Hitze und UV-Strahlung werden bei der Arbeit im Freien häufig unterschätzt. Die AUVA warnt vor den speziellen Gefährdungen des Sommers und rät zur Implementierung eines umfassenden Sonnenschutzkonzeptes.
Nacken am stärksten betroffen
Rechtzeitig zum Sommer warnt die AUVA vor den Gefahren von Hitze und UV-Strahlung. Eine Studie unter Bauarbeitern und Spenglern habe gezeigt, dass die tolerierbaren Werte für UV-Strahlung teilweise deutlich überschritten wurden. Im Bereich des Nackens sei die durchschnittliche UV-Strahlung sogar um das Vierzehnfache größer gewesen, als sie hätte sein sollen. Auch die Belastung der Augen, insbesondere in Hinblick auf reflektierende Oberflächen, sei deutlich erhöht gewesen.
Wirksamer Sonnenschutz unverzichtbar
Besonders bei der Arbeit im Freien ist ein wirksamer Sonnenschutz unverzichtbar. Reines Eincremen, so die AUVA, wäre aber zu wenig. Nur ein umfassendes Sonnenschutzkonzept schütze zuverlässig vor Haut- und Augenschäden. Dieses beinhalte zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen. Erst wenn diese ausgeschöpft sind, kann nach STOP-Prinzip persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz kommen. Dazu gehört vor allem Kleidung mit entsprechendem Sonnenschutzfaktor, moderne Funktionskleidung, Kappen und Arbeitshelme mit Nackenschutz, Sonnenschutzmittel und Sonnenbrillen mit passendem UV-Filter, die das Auge vollständig abdecken.
Tipps für effektiven Sonnenschutz
Zusammengefasst rät die AUVA zu folgenden Sonnenschutz-Maßnahmen:
- direkte Sonne meiden
- flexible Arbeitszeit nützen
- die Mittagssonne meiden
- nie länger als unbedingt notwendig in der Sonne bleiben
- Arbeitsbereich beschatten
- Kleidung und Sonnenschutzbrille tragen
- möglichst viel Haut bedecken (Kopf, Nacken)
- unbedeckte Körperstellen eincremen (insbesondere Ohren, Nase, Lippen, Unterarme)
Quellen
Die aktuelle Pressemitteilung der AUVA finden Sie hier
Umfassende Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten der AUVA
Mehr zum Thema finden Sie auch in unserem Werk "Das ASchG in der Praxis":