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WEKA (bli) | News | 24.01.2018

Strahlenschutz am Arbeitsplatz – wann ist ein Strahlenschutzbeauftragter erforderlich?

Erhöhte Strahlenbelastungen am Arbeitsplatz stellen ein Gesundheitsrisiko für Arbeitnehmer dar. Radon ist die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Welche Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden?

Spuren von radioaktiven Stoffen – allen voran Radon und seine Folgeprodukte – sind überall in der Umwelt zu finden und sind für ca 40 % der Strahlenbelastung verantwortlich. Auch am Arbeitsplatz kann es durch natürlich vorhandene Stoffe zu einer erhöhten Strahlenbelastung kommen.

Was ist Radon?

Radon ist ein Edelgas und Zerfallsprodukt aus Uran. Uran und Thorium sind die wichtigsten radioaktiven Stoffe, die in vielen Gesteinen und Böden vorkommen. Radon wird vor allem aus dem Boden bzw aus dem Grund- und Quellewasser freigesetzt und kann sich auch in geschlossenen Räumen anreichern. Das Einatmen von Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Besonders betroffene Arbeitsbereiche

Hohe Radonkonzentrationen in der Raumluft können vor allem in Wassergewinnungs- und aufbereitungsanlagen sowie in Arbeitsstätten untertags wie Bergwerken auftreten.

Aber auch auf anderen Arbeitsplätzen, wo natürlich radioaktives Material zum Einsatz kommt, wie zB bei Schweißarbeiten, können höhere Strahlenbelastungen auftreten.

Schutzmaßnahmen und Dosisabschätzung

Seit 2008 gibt es die Natürliche Strahlenquellen-Verordnung, die den Schutz von Arbeitskräften vor natürlichen radioaktiven Stoffen regelt. Sie enthält neben Strahlenschutzunterweisungen und Verhaltensregeln auch Bestimmungen zu Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie Auskunftspflichten. Weiters sind in der Verordnung die Arbeitsbereiche, in denen natürliche Stoffe für eine erhöhte Strahlenbelastung sorgen können, aufgezählt.

Arbeitgeber von betroffenen Unternehmen sind zur Abschätzung der Strahlendosis, der Arbeitskräfte ausgesetzt sind, verpflichtet. Für eine sog Dosisabschätzung ist vom Unternehmen eine Dosisüberwachungsstelle zu beauftragen. Diese muss alle 10 Jahre wiederholt werden.

Werden Grenzwerte überschritten sind bestimmte Schutzmaßnahmen erforderlich. Oft lassen sich jedoch zu hohe Radonkonzentrationen durch einfache organisatorische oder bauliche Maßnahmen (wie zB Lüftungen) senken.

Für Schweißarbeiten können beispielsweise cerierte anstelle von thorierten (Thoirum ist ein radioaktiver Stoff) Elektroden verwendet werden.

Gegebenenfalls sind auch periodische ärztliche Untersuchungen der Mitarbeiter erforderlich.

Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten

Laut § 7 Abs 4 lit b Strahlenschutzgesetz ist für den Betrieb von Anlagen, in denen radioaktive Stoffen verwendet werden, ein Strahlenschutzbeauftragter zu bestellen und der Behörde namhaft zu machen. Diese Person muss für die in Betracht kommende Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sein, nachweislich hinreichende Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen und mit dessen Wahrnehmungen vom Bewilligungsinhaber oder dessen Geschäftsführer betraut sein.

Der Strahlenschutzbeauftragte hat für die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften zu sorgen. Er hat gemäß § 29 StrSchG Personen, die in Strahlenbereichen tätig werden, über jene Gefahren zu belehren, die der Aufenthalt in diesen Bereichen mit sich bringen kann. D

Dem Strahlenschutzgesetz ist nicht zu entnehmen, dass der Strahlenschutzbeauftragte im Betrieb auch als Arbeitnehmer in einem Dienstverhältnis stehen muss. Die Anwesenheitspflicht muss jedoch gewährleistet werden.

Quelle:

www.sicherearbeit.at

Mehr Infos

Weiterführende Information sowie die Vorschriften in aktueller Fassung finden Sie auf unserem Arbeitssicherheit Profi:

Fachbeitrag Strahlenschutzbeauftragter

Natürliche Strahlenquellen-Verordnung

Strahlenschutzgesetz