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WEKA (kp) | News | 09.03.2018

Über 100 Elektroschutz-Normen – welche gelten für den Brandschutz?

Sorgfältiger Elektroschutz gewährleistet, dass weder Ihren Mitarbeitern, noch Ihnen und der Behörde die Haare zu Berge stehen. Was ist im Brandschutz zu tun? Können Sie das einfach im Gesetz nachsehen? Das ist in der Praxis gar nicht so leicht.

Elektro-Normen im Brandschutz – die Qual der Wahl

Wie sieht die Normenlandschaft im Brandschutz bzw Explosionsschutz aus? Das beleuchtete Dr. Gerald Junker in einem Beitrag für das WEKA-Produkt „Explosionsschutz im Betrieb“. Wesentliche Punkte daraus erfahren Sie in diesem Beitrag.

Schutz der Personen und Sachen im Betrieb

Welche dramatischen Folgen es haben kann, wenn eine Person in einen Stromkreis kommt, das können Sie sich in der elektropathologischen Sammlung im technischen Museum in Wien ansehen. Über Brände und dem damit verbundenen Verlust von Sachwerten liest man regelmäßig in den Medien.

Der Schutz vor elektrischem Strom ist im Betrieb enorm wichtig. Intern diskutieren müssen Sie das nicht, denn er ist mit dem Elektrotechnikgesetz und der Elektrotechnikverordnung gesetzlich vorgeschrieben.

Ein Gesetz, eine Verordnung und weit über 100 Normen

Speziell die Elektrotechnikverordnung hat es in sich. Nicht, weil sie so viele Paragraphen hat, sondern aufgrund der Fülle an elektrotechnischen Normen, die sie in den Anhängen verbindlich erklärt.

Die Befolgung von Normen ist normalerweise eine freiwillige Angelegenheit. Im Elektroschutz aber sind die Norminhalte verbindlich anzuwenden. Das hat für Sie auch einen Vorteil. Nämlich, dass Ihnen die Normen gratis zur Verfügung stehen.

Die zentralen 6 Normen für den Brandschutz

Für den Brandschutz legt Ihnen unser Elektroschutz-Experte Dr. Gerald Junker insbesondere die folgenden Normen ans Herz. Sie enthalten detaillierte Anforderungen für den Schutz vor übermäßiger Wärme, die richtige Bemessung und Verlegung von Leitungen, für elektrische Betriebsräume sowie brandgefährdete Räume – das ist abseits der grundlegenden elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften das Pflichtenspektrum, das Ihre Anlagen erfüllen müssen:

  • ÖVE/ÖNORM E 8001-1-23
  • ÖVE EN1 Teil 3 § 41 und ÖVE/ÖNORM E 8001-3-41 (A1 und A2)
  • ÖVE/ÖNORM E 8001-4-44
  • ÖVE/ÖNORM E 8001-3-50

Ergänzend können für Sie diese zwei Normen relevant sein:

  • ÖVE/ÖNORM E 8001-4-58 für bauliche Konstruktionen mit brennbaren Baustoffen oder Hohlwänden
  • ÖVE/ÖNORM E 8002-1 Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung bei baulichen Anlagen für Menschenansammlungen

Ergänzende Normen für den Explosionsschutz

Mit den oben genannten Normen kommen Sie im Explosionsschutz noch nicht aus. Insbesondere die Anforderungen an elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, an den Blitzschutz und an Batterieanlagen werden Sie in der Praxis betreffen und damit diese Normen:

  • ÖVE/ÖNORM E 8065
  • ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 Beiblatt 1
  • ÖVE/ÖNORM EN 50272-2 sowie auch ÖVE/ÖNORM EN 62485-3

Diese Normen sind natürlich im Zusammenhang mit der Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) zu sehen. Auch die Normen setzen voraus, dass Sie eine Gefährdungsbeurteilung und Zoneneinteilung durchgeführt haben und Explosionsschutzdokumente vorliegen.