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Johann Schöffthaler | News | 16.01.2019

Überstunden bei Dienst- und Schichtplänen – Besteht ein Ablehnungsrecht?

Gastautor Johann Schöffthaler geht in seinem Beitrag näher auf die „Freiwilligkeit“ des 12-Stunden-Tages und das Ablehnungsrecht ein. Sind Klauseln über Überstunden sowie einen Verzicht des Ablehnungsrechts in Dienst- und Schichtplänen erlaubt?

Überstunden – Definition

Von Überstunden spricht man, wenn mehr als die gesetzlich zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder die tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden gearbeitet werden.

Dürfen Arbeitnehmer/innen ablehnen?

Wenn wichtige Gründe der Überstundenforderung durch den oder die Arbeitgeberin entgegenstehen, zB Kinderbetreuung oder einen dringenden Arzttermin, müssen keine Überstunden gemacht werden. Die Gründe müssen schwerer wiegen als die Interessen der Firma.

Sind bereits 50 Stunden in der Woche oder 10 Stunden am Tag gearbeitet worden, dürfen weitere Überstunden in der betreffenden Woche oder am betreffenden Tag ohne Begründung abgelehnt werden.

Gemäß § 7 Abs 6 AZG haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, Überstunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn durch diese Überstunden eine Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder eine Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird. Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt werden und können, wenn sie wegen ihrer Ablehnung gekündigt oder entlassen werden, die Kündigung oder Entlassung vor dem Arbeits- und Sozialgericht anfechten