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WEKA (msc) | News | 01.09.2014

Unterweisungen für Jugendliche

Viele junge Menschen beginnen in den Herbstmonaten ihre Berufsausbildung. Arbeitgeber- und AusbilderInnen tragen dabei die Verantwortung für die Sicherheit und Entwicklung der neuen Angestellten – am besten mit jugendgerechten Unterweisungen.

Besonderes Risiko für Jugendliche

Nach Abschluss der Schullaufbahn beginnt für viele junge Menschen in den Herbstmonaten ein neuer Lebensabschnitt. Mit Beginn ihrer Berufsausbildung beschreiten zahlreiche Jugendliche ihren Weg in die Arbeitswelt, in der sie bekanntlich höheren Risiken ausgesetzt sind als erwachsene ArbeitnehmerInnen. Nicht nur die Sicherheit hinsichtlich spezieller Erfordernisse in Bezug auf Konstitution, Körperkräfte, Alter und Qualifikation ist gefährdet, Arbeitgeber- und AusbilderInnen müssen der persönlichen und beruflichen Entwicklung der neuen ArbeitnehmerInnen ebenfalls einen hohen Wert beimessen.

Was und wann ist zu unterweisen?

Jeder Jugendliche ist gemäß § 24 KJBG vor Arbeitsaufnahme über die im Betrieb bestehenden Gefahren und die getroffenen Maßnahmen sowie Einrichtungen und deren Benutzung zu unterweisen. Auch vor der erstmaligen Verwendung von Maschinen oder gefährlichen Stoffen bzw Arbeitsstellen sind Unterweisungen bezüglich des richtigen Verhaltens, der Schutzvorkehrungen und ihrer ordnungsgemäßen Verwendung durchzuführen. Hinzu kommen die allgemeinen Bestimmungen für Unterweisungen gemäß ASchG und auch generelle Verwendungsverbote nach KJBG-VO. Unterweisungen für Jugendliche sind in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich zu wiederholen.

Jugendgerechte Wege gehen

Jugendliche denken und handeln anders als erwachsene oder erfahrene ArbeitnehmerInnen. Gerade Unterweisungen im (frontalen) Vortragsstil sind in vielen Fällen ineffizient und schaffen es nur in begrenztem Maße wichtige Botschaften zu transportieren. Grundsätzlich empfiehlt es sich für Unterweisungen am Ort des Unterweisungsgegenstandes zu schulen, um die sich stellende Problematik greifbarer zu machen oder auch das gesprochene Wort abseits von Bildern zu veranschaulichen. Darüber hinaus kann bei Jugendlichen ein aktives Erarbeiten und Einüben der Unterweisungsinhalte, wie zB bei Sicherheitsmaßnahmen, zu einem umfassenderen Verständnis für bzw über diese führen. Die eigene Erkenntnis soll also gegenüber dem bloßen Befolgen von Anweisungen als Schlüsselereignis dienen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Unterweisungen und auch zu Jugendschutzevaluierungen sowie die Vorschrift „Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987“ im Volltext finden Sie auf dem Portal Arbeitssicherheit online:

Fachbeitrag Jugendschutzevaluierung

Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 (KJBG)