Dokument-ID: 653618

WEKA (bli) | News | 19.03.2014

Wichtige Neuerungen durch die VGÜ 2014

Durch die Novelle zur Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz kommt es zu einigen Neuerungen, die am 1. März 2014 in Kraft getreten sind. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Kurzüberblick dazu.

Die neue Verordnung wurde mit BGBl II Nr 26/2014 kundgemacht und heißt nun Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2014 – VGÜ 2014 (früher: VGÜ 2008).

Allgemeines Ziel der Novelle ist es, die Wichtigkeit der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren am Arbeitsplatz als Voraussetzung für die Durchführung der Eignungs- und Folgeuntersuchungen stärker hervorzuheben (§§ 2 Abs 3 bis 5, 6a Abs 1 VGÜ 2014). Hierfür von Bedeutung sind

  • die Eigenschaften eines Arbeitsstoffes: zB gesundheitsschädlich, hautresorptiv, krebserzeugend),
  • die Einwirkungsdauer: im Durchschnitt einer Arbeitswoche länger als eine Stunde pro Arbeitstag,
  • die Expositionshöhe sowie und
  • die Expositionsart.

Neuerungen – kurz zusammengefasst

  • Liste gefährlicher Arbeitsstoffe: Hier sind Präzisierungen und Klarstellungen erfolgt für jene Arbeitsstoffe, für die Eignungs- und Folgeuntersuchungen erforderlich sind.
  • ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, den untersuchenden ÄrztInnen Zugang zu den Arbeitsplätzen zu gewähren und die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Untersuchungen im Sinne der VGÜ sind vorrangig von gemäß § 79 ASchG bestellten ArbeitsmedizinerInnen durchzuführen (§ 6 Abs 8 VGÜ 2014).
  • Neu: Untersuchungen, die denselben/dieselbe ArbeitnehmerIn betreffen, sind möglichst zum selben Zeitpunkt durchzuführen. Dadurch werden ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen weniger belastet und es bedeutet auch einen geringeren Verwaltungsaufwand für die ÄrztInnen (§ 6 Abs 3 VGÜ 2014).
  • Neu: Information der ArbeitnehmerInnen: ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, die ArbeitnehmerInnen vor Aufnahme der Beschäftigung mit einer Tätigkeit, für die Untersuchungen vorgesehen sind, darüber zu informieren, dass die ÄrztInnen den ArbeitnehmerInnen die Ergebnisse der Untersuchung auf Verlangen zu erläutern haben.

Die Änderungen traten mit 1. März 2014 in Kraft.

Einen übersichtlichen Vergleich der VGÜ 2014 mit der VGÜ 2008 finden Sie auf der Website der Arbeitsinspektion.

Quelle:

Arbeitsinspektion

WKO

Tipp: 

Alle wesentlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit finden Sie auf dem Portal unter https://www.weka.at/arbeitssicherheit/Vorschriften.