Aktuelle Fachinformationen, Arbeitshilfen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Arbeitssicherheit Profi
Themen
- Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
-
Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Arbeitsräume
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
- Lagerungen
- Nichtraucherschutz
- Behindertengerechte Gestaltung
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
-
Arbeitsmittel
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitskommunikation
- MSV und AM-VO
- Die neue Maschinenprodukteverordnung
- Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln
- Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz
- Aufzüge und Hebeanlagen
- Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit
- Betriebsanleitung und Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsstoffe
-
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Physikalische Einwirkungen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Bildschirmarbeit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Sicherheit in Lager und Logistik
- Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
- Bohrarbeiten
- Tagbauarbeiten
- Ladungssicherung
- Feuer- und Heißarbeiten
- Untertagebauarbeiten
- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Absturzsicherung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Gesundheitsüberwachung
- Präventivdienste
- Brandschutz
-
Bauarbeiten
- Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Absturz
- Bauarbeiten und Baustelleneinrichtung
- Erd- und Felsarbeiten
- Gerüste
- Dacharbeiten und Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserbauarbeiten – 14. Abschnitt BauV
- Flüssiggas auf Baustellen
-
Themen des Arbeitsschutzes
- Unterweisungen
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
- Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
- Virtual Reality in der Arbeitssicherheit
- Gesunde Raumluft
- Psychische Erkrankungen
- Gesundheit im Betrieb
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
- Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Betriebliches Übergangsmanagement
- Wirksam kommunizieren im Arbeitsschutz
- Materialien
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
WEKA (msc) | News | 11.12.2015
Winterproblem: Das richtige Raumklima
Dem einen ist es zu warm, der anderen zu kalt – gibt es überhaupt so etwas wie das richtige Raumklima im Winter? Beachten sollten Sie neben den rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem die Luftfeuchtigkeit!
Auf die Werte achten
Ein gutes Raumklima steigert das Wohlbefinden Ihrer MitarbeiterInnen und ist Grundlage für eine angenehme Arbeitssituation, gerade auch im Winter. Insbesondere bei anstrengenden Arbeiten kann eine zu hohe Temperatur schnell belastend wirken und die Arbeitsleistung senken. Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) definiert deshalb je nach Tätigkeit bestimmte Richtwerte für ein angemessenes Raumklima. So sollte die Lufttemperatur bei Arbeiten mit geringer körperlicher Belastung (zB im Büro) zwischen 19 und 25 °Cliegen. Für Arbeiten mit normaler körperlicher Belastung, wie etwa beim Friseur, liegt der ideale Wert zwischen 18 und 24 °C, bei hoher körperlicher Belastung jedenfalls nicht unter 12 °C.
Zu trockene Luft macht krank
Gerade im Winter ist zu trockene Luft ein häufiges Problem. Für Büro- und Arbeitsräume wird allgemein eine relative Luftfeuchtigkeit von 40 % - 70 % empfohlen. Gesetzlich vorgeschrieben (AStV) ist dieses Intervall aber nur für Betriebe, in denen eine Klimaanlage vorhanden ist. Gerade im Winter kann es deshalb in Betrieben ohne automatische Klimaregelung zu besonders trockener Luft in den Arbeitsräumen kommen. Das kann krank machen und ist nicht zu unterschätzen: Infektionen der Atemwege, Schluckbeschwerden, Halsschmerzen und brennende Augen sind häufige Symptome und Anzeichen von zu trockener Luft. Übrigens sind Erkrankungen der Atemwege häufigste Ursache für Krankenstandstage.
Was tun bei zu trockener Luft?
Wesentlich beim Umgang mit zu trockener Luft ist eine regelmäßige Überprüfung des Raumklimas und Kenntnis über die vorhandene Problematik. Hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen gibt die AUVA fünf einfache Tipps, mit denen sich schlussendlich Mitarbeiterleistung und Produktivität präventiv schützen lassen.
- Tipp 1: Richtig lüften
In den Wintermonaten sollten Fenster nur kurz aber dafür weit geöffnet werden (Stoßlüftung), weil in der Regel die Außenluft trockener als die Raumluft ist. - Tipp 2: Räume nicht überheizen
Steigt die Raumtemperatur bei gleichbleibender absoluter Luftfeuchte, sinkt die relative Luftfeuchte. Die Luft wird trocken. - Tipp 3: Trinken Sie reichlich
Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr von mindestens 2-3 Liter pro Tag kann den Selbstreinigungsprozess der Schleimhäute unterstützen. - Tipp 4: Luftfeuchtigkeit regelmäßig messen
Kaufen Sie ein Hygrometer und kontrollieren Sie die Luftfeuchte. - Tipp 5: Zusätzliche Feuchte einbringen
Ist die Luft im Büroraum über einen längeren Zeitraum unter 40 % relativer Feuchte, sollte der Einbau oder die Aufstellung von Luftbefeuchtungssystemen erfolgen. Achten Sie jedoch auf einen hygienischen und sicheren Betrieb.
Quelle:
Tool: Geeignetes Raumklima je Tätigkeit
Prüfen Sie schnell und unkompliziert mit unserem Tool die Erfordernisse, die von rechtlicher Seite an Ihrem Arbeitsplatz eingehalten werden müssen.
Wertvolle Tipps erhalten Sie auch von unseren Autoren in folgenden Beiträgen zum Raumklima: