Dokument-ID: 823154

Vorschrift

Duale Druckgeräteverordnung (DDGV)

Inhaltsverzeichnis

4. Abschnitt
Konformität von einfachen Druckbehältern, deren Produkt PS.V mehr als 50 bar.Liter beträgt

§ 38. Konformitätsvermutung bei einfachen Druckbehältern, deren Produkt PS.V mehr als 50 bar.Liter beträgt

idF BGBl. II Nr. 59/2016 | Datum des Inkrafttretens 20.04.2016

Bei einfachen Druckbehältern, deren Produkt PS.V mehr als 50 bar.Liter beträgt und die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon konform sind, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang V vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.