Dokument-ID: 156175

Vorschrift

Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV)

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Geltungsbereich

idF BGBl. II Nr. 22/2006 | Datum des Inkrafttretens 26.01.2006

Diese Verordnung gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ASchG für Tätigkeiten, bei denen die Arbeitnehmer/innen während ihrer Arbeit einer Gefährdung durch Lärm oder durch Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.