Dokument-ID: 785015

WEKA (bli) | News | 23.09.2015

Änderung zweier Richtlinien des Bundesfeuerwehrverbandes

Kürzlich kam es zur Überarbeitung bzw. Neuherausgabe zweier Richtlinien. Diese betreffen einerseits den Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunneln, andererseits Sicherheitsmaßnahmen auf Tunnelbaustellen.

Überarbeitung 2015: RL A-12 Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunneln

Eine besondere Herausforderung für die Feuerwehr stellen Brände von Verkehrsmitteln in unterirdischen Verkehrsanlagen (Tunnel etc.) dar. Um den Schaden an den Anlagen möglichst zu minimieren und Menschenleben zu retten, ist die Schnelligkeit in der Gefahrenabwehr entscheidend.

Deshalb sind in dieser RL bauliche und betriebstechnische Rahmenbedingungen der unterirdischen Verkehrsanlage festgesetzt, diese bilden auch die Grundlage für die Sicherheit der Einsatzkräfte und eine schnelle und sichere Brandbekämpfung. Die Fluchtwegslängen und Fluchtwegsabstände sind dabei ebenfalls von großer Bedeutung sowie Anmarsch- bzw Rückmarschwege.

Die RL wurde 2015 aktualisiert, die aktuelle Fassung ist im Shop des Bundesfeuerwehrverbandes erhältlich.

Neuherausgabe 2015: RL A-14 Sicherheitsmaßnahmen auf Tunnelbaustellen

Diese Richtlinie beinhaltet Art und Umfang von technischen, organisatorischen und baulichen Maßnahmen und Vorkehrungen, die aus Sicht der Feuerwehr notwendig sind, um in einer Tunnelbaustelle Fremdrettungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Sie stellt die Grundlage für die Erstellung von Stellungnahmen und Gutachten sowie für (behördliche) Entscheidungen in Verfahren über den Bau von neuen Tunnelanlagen dar und gilt für alle Arten von Tunnelbaustellen.

Grundsätzlich sind Bauherren und Auftragnehmer verpflichtet, sämtliche Maßnahmen in Untertagebaustellen umzusetzen, die im Gefahrenfall eine Selbstrettung gewährleisten.

Abweichungen von dieser Richtlinie sind zwar zulässig, wenn das gleiche Sicherheitsniveau auf andere Weise erreicht wird, sie bedürfen jedoch der Zustimmung des jeweiligen Landesfeuerwehrverbandes (bei länderübergreifenden Tunnelanlagen ist die Abstimmung mit betreffenden Verbänden durchzuführen).

Die RL wurde 2015 neu herausgegeben und ist im Shop des Bundesfeuerwehrverbandes erhältlich.

Quelle:

http://www.bundesfeuerwehrverband.at/shop/obfv-richtlinien.html