Dokument-ID: 971763

WEKA (bli) | News | 07.12.2017

Änderungen bei den TRVBs im Winter 2017

Anfang Dezember gab der TRVB-Arbeitskreis die aktuellen Änderungen bekannt. Kurz für Aufregung sorgte eine Änderung in der TRVB 123 (Brandmeldeanlagen) wegen einer möglicherweisen falsch zitierten ÖNORM.

Der TRVB-Arbeitskreis tagte von 28. bis 20. November 2017, am 2. Dezember wurden folgenden Änderungen auf der Website veröffentlicht.

TRVB 123 – Brandmeldeanlagen

Bereits im September kam es zu wichtigen Änderungen bei der TRVB (siehe News von September), nun wurde sie Anfang Dezember erneut aktualisiert:

  • Montagehöhe vom Optischen Rauchmeldern (Pkt 3.3.2): Aufgrund umfangreicher Brandversuche wird die ohne weitere vergleichende Brandversuche zulässige maximale Montagehöhe vom Optischen Rauchmeldern auf 9,0 m (bisher 12,0 m) heruntergesetzt.
  • Elektrische Leitungen und deren Verlegung – kleine Änderung von Pkt 4.2.1.1: Hier wird das Wort „Kabeltasse“ durch das Wort „Kabelträgersystem“ ersetzt. So heißt es nun: Wenn Leitungen nicht in eigenen Kabelträgersystemen verlegt sind, müssen sie in Kunststoffrohren verlegt werden. Die Montage in Kunststoffrohren, welche in einem Maximalabstand von 50 cm an der Unterseite von Kabelträgersystemen befestigt sind, ist zulässig.

Hinweis zu Erratum:

Der TRVB-Arbeitskreis hatte am 4.12.2017 ein Erratum zur in der Änderung der TRVB 123 zitierten ÖVE/ÖNORM EN 62275 herausgebracht, weil diese möglicherweise falsch ist. Die Änderung sollte auf die erforderliche normgemäße Befestigung nicht mit Kabelbindern, sondern mit Rohrhaltern oder Schellen hinweisen. Dies könnte durch die möglicherweise falsch zitierte EN falsch verstanden werden.

Kurz darauf gab es jedoch Entwarnung: Die nunmehr im Änderungsdienst TRVB 123 vorhandene Formulierung zu Pkt 4.2.1.1 ist mit dem ÖVE abgestimmt!

TRVB 128 – Ortsfeste Löschwasseranlagen naß und trocken

Grundsätze der Prüfungsordnung für Verlängerung der Gültigkeit der Prüfungen gemäß TRVB 128 S wurden beschlossen. Diese Ergänzungen finden Sie Anfang 2018 unter "TRVB 128 Prüfung".

TRVB 105 – Feuerstätten für feste Brennstoffe

Die Stellungnahmen zur TRVB 105 wurden behandelt und großteils eingearbeitet, die TRVB wird der Beschlussfassung zugeführt.

Die „Gesammelten Stellungnahmen und deren Behandlung“ finden Sie in Kürze auf der Downloads Seite.

TRVB 159 – Objektfunkanlagen

Die Überarbeitung der TRVB 159 wurde abgeschlossen und TRVB wird der Beschlussfassung zugeführt.

Quelle:

TRVB-Arbeitskreis

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