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WEKA (bli) | News | 20.02.2018
Änderungen bei der TRVB 112 – Druckbelüftungsanlagen
Anfang Februar hat der TRVB-Arbeitskreis auf seiner Website eine wichtige Änderung bezüglich der Überprüfung von Druckbelüftungsanlagen (DBA) in der TRVB 112 veröffentlicht.
Überprüfungsumfang von Druckbelüftungsanlagen (DBA)
Bei der Überprüfung ist auch die ordnungsgemäße Ansteuerung der DBA-Steuerzentrale durch die Brandmeldeanlage (BMA) zu überprüfen.
Laut TRVB-Arbeitskreis ist die bloße manuelle Auslösung inkl. Auslösung über Feuerwehr Tableau nicht ausreichend, da die Auslösung der DBA durch die BMA nicht im Prüfumfang der BMA-Abnahme enthalten ist. Bei den Überprüfungen der Brandmeldeanlage ist dem BMA-Prüfer nämlich in den meisten Fällen das DBA-Konzept und die Ausführung derselben gar nicht bekannt.
Deshalb ist bei der Überprüfung der DBA jedenfalls folgendes zu überprüfen:
- Die ordnungsgemäße Ansteuerung durch BMA (automatische Auslösung)
- Ansteuermatrix der BMA zur DBA
- Ansteuermatrix der Alarmierung (Sirenen): Die Laustärke der Sirenen wird im Zuge der BMA-Abnahme überprüft, nicht jedoch die Ansteuermatrix (siehe auch Änderungsdienst TRVB 123)
Die TRVB 112 befindet sich derzeit noch in Überarbeitung.