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WEKA (msc) | News | 26.04.2016

Arbeitsfreigaben in explosionsgefährdeten Bereichen

Das Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen und die Verwendung von Arbeitsmitteln unterliegen speziellen Anforderungen an die Arbeitsorganisation und Unterweisung. Mit einer hohen Sicherheitskultur beugen Sie schweren Arbeitsunfällen vor.

Arbeitgeberverantwortung bei Arbeitsfreigaben

Bei der Umsetzung des Explosionsschutzes im Betrieb haben ArbeitgeberInnen für eine angemessene Unterweisung aller MitarbeiterInnen zu sorgen, die von Explosionsgefahren betroffen sind. Des Weiteren dürfen Arbeiten nur dann durchgeführt werden, wenn eine Arbeitsfreigabe durch eine fachkundige Person erteilt wurde und im Vorfeld die entsprechenden Schutz- und Überwachungsmaßnahmen getroffen wurden. Dass geeignete MitarbeiterInnen für diese Aufgaben abgestellt und ausgewählt werden, unterliegt der Verantwortung der ArbeitgeberInnen. Diese müssen auch sämtliche erforderliche Mittel, zB persönliche Schutzausrüstung, im Rahmen der explosionsgefährlichen Tätigkeiten bereitstellen.

Tätigkeiten, die eine Arbeitsfreigabe erfordern

Eine Arbeitsfreigabe ist für folgende Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen vorzusehen:
 

  • Arbeiten mit offenen Flammen oder Arbeiten, bei denen Funkenbildung oder ein Erhitzen von Teilen auf eine Temperatur von mehr als 80 % der Zündtemperatur eines brennbaren Arbeitsstoffes der explosionsfähigen Atmosphäre eintreten kann (Feuer- und Heißarbeiten),
  • Befahren (Inspektion) und Arbeiten (wie Instandhaltung, Reinigung, Prüfung und Störungsbehebung) in oder an Betriebseinrichtungen (wie Behältern, Silos, Rohrleitungen, Schächten oder Gruben), die brennbare Arbeitsstoffe enthalten, enthalten haben oder in denen sich explosionsfähige Atmosphären ansammeln können,
  • Arbeiten, für deren Dauer eine temporäre Zoneneinstufung oder -umstufung erfolgen muss (§ 12 Abs 2 bzw §12 Abs 3 VEXAT).
  • Arbeiten für die im Rahmen der Erstellung des Explosionsschutzdokuments eine diesbezügliche Festlegung erfolgte

Beachten Sie, dass eine Arbeitsfreigabe grundsätzlich ein Instrument auf organisatorischer Ebene darstellt. Das maßgebliche Ziel der Arbeitsfreigabe ist die Sicherheit darüber, dass alle organisatorischen Maßnahmen getroffen und überwacht werden, wenn technische Maßnahmen nicht allein ausreichen, um den Explosionsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Freigabeschein

Die Durchführung aller Maßnahmen bzw der Arbeitsfreigabe wird über den so genannten Freigabeschein dokumentiert. Der Freigabeschein sollte folgende Inhalte jedenfalls abbilden:

  • wo genau im Betrieb die Arbeiten durchgeführt werden
  • klare Benennung der durchzuführenden Arbeiten
  • Benennung der Gefahren
  • erforderliche Vorkehrungen (Schutz- und Rettungsmaßnahmen), die für diese Vorkehrungen zuständige(n) Person(en) sollte(n) durch ihre Unterschrift bestätigen, dass sie getroffen wurden
  • erforderliche persönliche Schutzausrüstung;
  • Beginn und voraussichtliche Beendigung der Arbeiten
  • Annahme zur Bestätigung des Verstehens (ausführende Personen)
  • Verlängerung/Übergabeverfahren bei Schichtwechsel
  • Rückgabe der Anlage zur Prüfung und Wiederinbetriebnahme
  • Aufhebung, Anlage getestet und wieder in Betrieb genommen

Unfälle in explosionsgefährlichen Bereichen bergen ein hohes Unfall- und Haftungsrisiko. Der Entwicklung einer hohen Unternehmenskultur in Bezug auf Sicherheit und der genauen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (und darüber hinaus), sollte ein hoher Stellenwert beigemessen werden.

Weitere Informationen

Erfahren Sie mehr über den Explosionsschutz in Unternehmen und über Arbeitsfreigaben in unserem Werk:

Explosionsschutz im Betrieb