Dokument-ID: 1009041

WEKA (ewu) | News | 24.09.2018

BVT-Schlussfolgerungen zur Abfallbehandlung veröffentlicht

Seit dem 17.08.2018 läuft die einjährige Verpflichtung für Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen diese auf eine Übereinstimmung mit den BVT-Schlussfolgerungen zu überprüfen und der Behörde zu melden.

Basierend auf den Regelungen der Industrieemissions-Richtlinie (IED) organisiert die Europäische Kommission einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, Industrieverbänden und Umweltschutzorganisationen. Aus diesem Austausch werden so genannte BVT-Schlussfolgerungen abgeleitet. Diese Schlussfolgerungen fassen für Anlagen, welche der IED unterliegen, die „besten verfügbaren Techniken“ in der Europäischen Union sowie damit assoziierte BVT-Emissionswerte zusammen. Durch die BVT-Schlussfolgerungen sollen ähnliche Standards bei der Vorschreibung umweltrelevanter Auflagen innerhalb der Europäischen Union angewendet werden.

Hinweis:

BVT = Beste Verfügbare Techniken auf Englisch BAT= best available techniques

BVT-Schlussfolgerungen für Abfallbehandlung

Die BVT-Schlussfolgerungen für Abfallbehandlung finden auf fast alle Anlagen Anwendung, welche eine IPPC-Tätigkeit durchführen sowie die Behandlung bestimmter Abwässer. Sie dienen als Grundlage für die Festlegung von Emissionsgrenzwerten in Genehmigungen und sind für die Überprüfung und Aktualisierung der Genehmigung heranzuziehen. Die am 17.08.2018 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten BVT-Schlussfolgerungen zur Abfallbehandlung enthalten 53 BVT-Schlussfolgerungen, welche für alle oder bestimmte Abfallbehandlungstätigkeiten gelten.

Hinweis:

Nicht betroffen sind Abfall(mit)verbrennungsanlagen, Abfalldeponien und Direktverwerter.

Anlagenbetreiber müssen nun bis zum 17.08.2019 überprüfen (und der Behörde mitteilen), ob eine Anpassung ihrer Anlage an den Stand der Technik und eine Aktualisierung der Genehmigung erforderlich ist oder nicht. Wenn eine Anpassung der Anlage notwendig ist, so hat dies bis zum 17.08.2022 zu erfolgen.

Quellen: