Über 500 Fachinfos zu Brandvorbeugung und Brandabwehr, 100 Mustervorlagen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Brandschutz
Themen
-
Materialien
- Brandschutzorganisation
- Bau- und Anlagentechnik
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
- Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept
- Schutzmaßnahmen für Lager und Lagerung
- Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT
- Unterweisung
-
Recht und Haftung im Brandschutz
- Vorschriften-Radar
- Radar Technische Richtlinien
- Normen-Radar
- Haftung im Brandschutz
- Datenschutz und Datensicherheit im Brandschutz und Gewerberecht
- Batterien-Verordnung – Pflichten bei der Entsorgung und Verwertung von Batterien
- Arbeitssicherheit und elektrische Anlagen
- Betriebsanlagenverfahren (GewO)
- Brandschutz und Facility Management (Richtlinie GEFMA FMA 190)
- Brandschutz während der Corona-Krise
-
Brandschutzorganisation
- Brandschutzorganisation und TRVB 119
- Brandschutzorgane
- Brandschutzordnung
- Brandschutzpläne
- Sicherheitskennzeichnung
- Rauchen/Rauchverbot
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, Verhalten im Brandfall
- Unterweisungen und Brandschutzübungen
- Evakuierung
- Eigenkontrolle, Brandschutzbuch, Begehungen, Prüfpflichten
- Lehrlinge und Brandschutz
- Argumentation von Brandschutzmaßnahmen
-
Bau- und Anlagentechnik
- Anforderungen an Bauprodukte
- Allgemeine Anforderderungen an Gebäude – OIB-RL 2
- Fluchtwege, Notausgänge – Fluchtkonzept der AStV
- Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m – OIB-RL 2.3
- Orientierungs-, Not- und Sicherheitsbeleuchtung
- Elektrische Anlagen, Blitzschutz
- Absaugungen und Lüftungsmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr
- Flächen für die Feuerwehr
- Garagen, Parkdecks, Stellplätze – OIB-RL 2.2
- Betriebsbauten – OIB-RL 2.1
- Bürogebäude – TRVB 116 und 115
- Beherbergungsbetriebe
- Brandschutz in Gesundheitseinrichtungen
- Fassaden und Fassadenelemente
- Baustellen – TRVB 149
- Brandschutz in der Land- und Forstwirtschaft
- Brennbare Flüssigkeiten auf Baustellen nach VbF 2023
-
Brandschutztechnische Einrichtungen
- Rauchwarnmelder – TRVB 122
- Brandmeldeanlagen – TRVB 123
- Anschaltebedingungen für Brandmeldeanlagen – TRVB 114
- Feststellanlagen – TRVB 148
- Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111 bis 2015
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – TRVB 125
- Brandfallsteuerungen – TRVB 151
- Elektroakustische Notfallsysteme – TRVB 158
- Objektfunkanlagen – TRVB 159
- Druckbelüftungsanlagen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
-
Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte
- Das Standard-Brandschutzkonzept
- Vorgehensweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-RL zum Brandschutz
- Rangordnung der Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – ASchG
- Feuer- und Heißarbeiten – TRVB 104
- Verwendung von und Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
- Kältemittel und Kälteanlagen
- Werkzeuge und Maschinen
- Brand- und Explosionsschutz bei Desinfektionsmitteln und Industriealkoholen
- Lackierarbeiten, Beschichtung
- Kläranlagen
- Abfallbehandlungsanlagen
- Brandschutz bei Abfällen im Betrieb
-
Lager und Lagerungen
- Anforderungen an Lager – TRVB 142 (aufgehoben)
- Batterien, Ladestationen, Batterieräume
- Brennbare Flüssigkeiten
- Flüssiggas
- Gasflaschen
- Druckgaspackungen
- Lagerung von brennbaren Stoffen
- Zusammenlagerung von gefährlichen Stoffen
- Aerosolpackungslagerungsverordnung – APLV
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – VbF
- Gasflaschen und Gaselager
- Lagerung von Flüssiggas – FG-V 2002
- Lagerung von Sprengmitteln
- Explosionsschutz
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
-
Tools
WEKA (ewu) | News | 24.09.2018
BVT-Schlussfolgerungen zur Abfallbehandlung veröffentlicht
Seit dem 17.08.2018 läuft die einjährige Verpflichtung für Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen diese auf eine Übereinstimmung mit den BVT-Schlussfolgerungen zu überprüfen und der Behörde zu melden.
Basierend auf den Regelungen der Industrieemissions-Richtlinie (IED) organisiert die Europäische Kommission einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, Industrieverbänden und Umweltschutzorganisationen. Aus diesem Austausch werden so genannte BVT-Schlussfolgerungen abgeleitet. Diese Schlussfolgerungen fassen für Anlagen, welche der IED unterliegen, die „besten verfügbaren Techniken“ in der Europäischen Union sowie damit assoziierte BVT-Emissionswerte zusammen. Durch die BVT-Schlussfolgerungen sollen ähnliche Standards bei der Vorschreibung umweltrelevanter Auflagen innerhalb der Europäischen Union angewendet werden.
Hinweis:
BVT = Beste Verfügbare Techniken auf Englisch BAT= best available techniques
BVT-Schlussfolgerungen für Abfallbehandlung
Die BVT-Schlussfolgerungen für Abfallbehandlung finden auf fast alle Anlagen Anwendung, welche eine IPPC-Tätigkeit durchführen sowie die Behandlung bestimmter Abwässer. Sie dienen als Grundlage für die Festlegung von Emissionsgrenzwerten in Genehmigungen und sind für die Überprüfung und Aktualisierung der Genehmigung heranzuziehen. Die am 17.08.2018 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten BVT-Schlussfolgerungen zur Abfallbehandlung enthalten 53 BVT-Schlussfolgerungen, welche für alle oder bestimmte Abfallbehandlungstätigkeiten gelten.
Hinweis:
Nicht betroffen sind Abfall(mit)verbrennungsanlagen, Abfalldeponien und Direktverwerter.
Anlagenbetreiber müssen nun bis zum 17.08.2019 überprüfen (und der Behörde mitteilen), ob eine Anpassung ihrer Anlage an den Stand der Technik und eine Aktualisierung der Genehmigung erforderlich ist oder nicht. Wenn eine Anpassung der Anlage notwendig ist, so hat dies bis zum 17.08.2022 zu erfolgen.