Über 500 Fachinfos zu Brandvorbeugung und Brandabwehr, 100 Mustervorlagen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Brandschutz
Themen
-
Materialien
- Brandschutzorganisation
- Bau- und Anlagentechnik
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
- Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept
- Schutzmaßnahmen für Lager und Lagerung
- Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT
- Unterweisung
-
Recht und Haftung im Brandschutz
- Vorschriften-Radar
- Radar Technische Richtlinien
- Normen-Radar
- Haftung im Brandschutz
- Datenschutz und Datensicherheit im Brandschutz und Gewerberecht
- Batterien-Verordnung – Pflichten bei der Entsorgung und Verwertung von Batterien
- Arbeitssicherheit und elektrische Anlagen
- Betriebsanlagenverfahren (GewO)
- Brandschutz und Facility Management (Richtlinie GEFMA FMA 190)
- Brandschutz während der Corona-Krise
-
Brandschutzorganisation
- Brandschutzorganisation und TRVB 119
- Brandschutzorgane
- Brandschutzordnung
- Brandschutzpläne
- Sicherheitskennzeichnung
- Rauchen/Rauchverbot
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, Verhalten im Brandfall
- Unterweisungen und Brandschutzübungen
- Evakuierung
- Eigenkontrolle, Brandschutzbuch, Begehungen, Prüfpflichten
-
Bau- und Anlagentechnik
- Anforderungen an Bauprodukte
- Allgemeine Anforderderungen an Gebäude – OIB-RL 2
- Fluchtwege, Notausgänge – Fluchtkonzept der AStV
- Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m – OIB-RL 2.3
- Orientierungs-, Not- und Sicherheitsbeleuchtung
- Elektrische Anlagen, Blitzschutz
- Absaugungen und Lüftungsmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr
- Flächen für die Feuerwehr
- Garagen, Parkdecks, Stellplätze – OIB-RL 2.2
- Betriebsbauten – OIB-RL 2.1
- Bürogebäude – TRVB 116 und 115
- Beherbergungsbetriebe
- Brandschutz in Gesundheitseinrichtungen
- Fassaden und Fassadenelemente
- Baustellen – TRVB 149
- Brandschutz in der Land- und Forstwirtschaft
-
Brandschutztechnische Einrichtungen
- Rauchwarnmelder – TRVB 122
- Brandmeldeanlagen – TRVB 123
- Anschaltebedingungen für Brandmeldeanlagen – TRVB 114
- Feststellanlagen – TRVB 148
- Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111 bis 2015
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – TRVB 125
- Brandfallsteuerungen – TRVB 151
- Elektroakustische Notfallsysteme – TRVB 158
- Objektfunkanlagen – TRVB 159
- Druckbelüftungsanlagen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
-
Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte
- Das Standard-Brandschutzkonzept
- Vorgehensweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-RL zum Brandschutz
- Rangordnung der Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – ASchG
- Feuer- und Heißarbeiten – TRVB 104
- Verwendung von und Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
- Kältemittel und Kälteanlagen
- Werkzeuge und Maschinen
- Brand- und Explosionsschutz bei Desinfektionsmitteln und Industriealkoholen
- Lackierarbeiten, Beschichtung
- Kläranlagen
- Abfallbehandlungsanlagen
- Brandschutz bei Abfällen im Betrieb
-
Lager und Lagerungen
- Anforderungen an Lager – TRVB 142 (aufgehoben)
- Batterien, Ladestationen, Batterieräume
- Brennbare Flüssigkeiten
- Flüssiggas
- Gasflaschen
- Druckgaspackungen
- Lagerung von brennbaren Stoffen
- Zusammenlagerung von gefährlichen Stoffen
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – VbF
- Aerosolpackungslagerungsverordnung – APLV
- Gasflaschen und Gaselager
- Lagerung von Flüssiggas – FG-V 2002
- Explosionsschutz
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
-
Tools
WEKA (bli) | News | 25.10.2012
Die neue Abfallnachweisverordnung 2012
Die neue Verordnung wurde am 12. Oktober 2012 kundgemacht. Was sind die Ziele der Neufassung und welche Neuerungen ergeben sich dadurch?
Ziele der neuen Verordnung
Folgende Ziele sollen mit der neuen Abfallnachweisverordnung 2012 (ANV 2012) verfolgt werden:
- Vereinfachte Aufzeichnungsbestimmungen: bessere Abgrenzung von der Abfallbilanzverordnung
- Elektronische Meldung von Begleitscheindaten umsetzen
- Schaffung und Nutzung von Synergien mit Meldungen gemäß der AbfallbilanzV
Aufzeichnungspflichten
Die Aufzeichnungspflichten im Sinne der Abfallnachweisverordnung 2012 (ANV 2012) soll nur mehr für jene Personen gelten, die nicht dem Geltungsbereich der AbfallbilanzV unterliegen und gemäß AWG 2002 zur Führung von Aufzeichnungen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen verpflichtet sind.
Dazu zählen:
- aufzeichnungspflichtige Abfallersterzeuger gemäß § 17 AWG 2002;
- „erlaubnisfreie Rücknehmer“: Personen gemäß § 24a Abs 2 Z 5 AWG 2002“;
- Abfallsammler gemäß § 2 Abs 6 Z 3 lit c AWG 2002 im Rahmen ihrer Tätigkeit als Hausverwalter, Gebäudemanager oder Hausverwaltungs- oder Gebäudemanagementunternehmen;
- sonstige Abfallbesitzer hinsichtlich der §§ 1 und 8 bis 15 (Begleitscheinsystem)
Elektronische Meldung
Die Meldung der Begleitscheindaten soll künftig nur mehr elektronisch erfolgen und zwar entweder
- über die Online-Eingabe-Maske für Begleitscheindaten,
- per Upload von Daten (XML) über die im Rahmen der Register bereitgestellte Schnittstelle oder
- über ein dafür eingerichtetes Webservice.
In-Kraft-Treten
Die Abfallnachweisverordnung 2012 wurde mit BGBl II Nr 341/2012 kundgemacht, wird jedoch erst am 1. Juli 2013 in Kraft treten.
Detailinformationen zur neuen Abfallnachweisverordnung 2012 finden Sie Anfang November im Neuwerk Abfallwirtschaft in der Praxis, Reg. 3, ab Kap. 7.6:
Jetzt vorbestellen
Möchten Sie das Werk vorbestellen oder haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an unser Kundenservice:
Tel+43.1.97000-100
Fax+43.1.97000-5100