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WEKA (msc) | News | 24.11.2014
Einheitliche Brandschutzpläne nach TRVB 121
Das Thema Brandschutzpläne hat mit der Neuveröffentlichung der TRVB 121 „Brandschutzpläne für den Feuerwehreinsatz“ im Juli 2014 eine deutliche Erweiterung erfahren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der einheitlichen Gestaltung der Pläne.
Brandschutzplan für jeden Betrieb empfohlen
Mit der Neuveröffentlichung der TRVB 121 „Brandschutzpläne für den Feuerwehreinsatz“, die im Juli 2014 die alte Ausgabe aus dem Jahr 2004 ersetzt hat, sollen zur Erstellung von Brandschutzplänen verpflichtete Betriebe besonders auf eine einheitliche Gestaltung der Pläne wert legen. Eine Verpflichtung gemäß Arbeitsstättenverordnung gilt sowohl für Betriebe, die einen Anschlussvertrag für eine Brandmeldeanlage bei der Feuerwehr innehaben als auch für Arbeitsstätten,
- für die ein Brandschutzbeauftragter oder eine Brandschutzgruppe mit Bescheid vorgeschrieben wurden,
- in denen der Arbeitgeber aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften einen Brandschutzbeauftragten bestellt oder eine Betriebsfeuerwehr eingerichtet hat, oder
- in denen eine freiwillige Betriebsfeuerwehr eingerichtet ist.
Brandschutzpläne sind nach den einschlägigen Regeln der Technik und in Zusammenarbeit mit dem örtlich zuständigen Feuerwehrkommando zu erstellen. Darüber hinaus empfiehlt es sich auch für nicht dazu verpflichtete Betriebe einen Brandschutzplan als Grundlage für einen möglichst effizienten Einsatz von Einsatzkräften anzufertigen.
Was genau ist ein Brandschutzplan?
Brandschutzpläne sind ausschließlich für die Feuerwehr relevant und dienen der effizienten Durchführung von Einsätzen rund um das betroffene Gebäude. Insofern stellt ein Brandschutzplan einen farbigen Gebäudeplan dar, der alle erforderlichen Informationen hinsichtlich des Brandschutzes beinhaltet. Grundsätzlich sind Brandschutzpläne der örtlich zuständigen Feuerwehr bzw der zuständigen Stelle vorzulegen und in Zusammenarbeit mit dieser zu erstellen. Sie müssen zu jeder Zeit dem aktuellen Stand entsprechen und bei Änderungen durch eine verantwortliche Person im Betrieb (z.B. Brandschutzbeauftragte) aktualisiert werden.
Aufbau von Brandschutzplänen
Der Aufbau von Brandschutzplänen lässt sich mittels Musterdarstellungen in der TRVB 121 für die verschiedenen Planunterlagen einheitlich gestalten. Im Regelfall umfassen die notwendigen Unterlagen zumindest:
- Deckblatt (Anhang 1)
- Objektbeschreibung (Anhang 2)
- Legende (nur die tatsächlich verwendeten Plansymbole)
- Lageplan (Anhang 4)
- Geschoßpläne (Grundrisspläne) pro Objekt (Anhang 6a und 6b)
Weitere je nach Situation erforderliche Unterlagen:
- Lagebild als Übersichtsplan (Anhang 3)
- Geschoß-Übersichtsplan (Anhang 5)
- Lageplan mit verkleinerter Gesamtdarstellung (Anhang 10)
- Brandschutzpläne mit Bedienungsgruppenkarten (Anhänge 7, 8, 9a und 9b)
- Wasserlöschanlagen-Übersichtsplan (Anhang 11)
Detaillierte Informationen von Mag. C. Purtscher
Weitere detaillierte Information zur Anzahl und Aufbewahrung von Planparien (=die Pläne von Einzelbereichen), der genauen Ausführung und dem Inhalt von Brandschutzplänen finden Sie in den ausführlichen Fachbeiträgen von Autor Mag. C. Purtscher im Werk "Technische Richtlinien im Brandschutz" sowie auf Brandschutz online, unserem Fachinformationsportal rund um den Brandschutz und für Brandschutzbeauftragte:
Brandschutzplan – Übersicht aller Beiträge
Siehe auch auf der Website des Bundesfeuerwehrverbandes: TRVB 121