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Dokument-ID: 392432
WEKA (bli) | News | 20.04.2012
Lagerbedingungen und Schutzmaßnahmen für Gaselager für Sauerstoff
Um die Brandgefahr möglichst gering zu halten, müssen für Gaselager bestimmte Lagerbestimmungen eingehalten werden. Außerdem sollten bereits im Vorfeld Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Wichtigste Lagerbedingungen – kurz zusammengefasst
Für Gaselager für Sauerstoff gelten bestimmte Lagerbedingungen, die es einzuhalten gilt. Zu den wichtigsten zählen kurz zusammengefasst:
- Der Fußboden von Lagerräumen muss aus nicht brennbaren Baustoffen hergestellt sein.
- Brandbeständige Wände und Decken müssen die Lagerräume von angrenzenden Räumen trennen.
- Lüftungsöffnungen sollten in Boden- und Deckennähe angebracht sein, damit eine gute Durchlüftung möglich ist.
- Türen und Tore der Lagerräume müssen in Fluchtrichtung aufschlagend und selbstschließend sein.
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen den Bestimmungen für Explosionsschutz (Zone 1) entsprechen.
- Verboten sind Öfen für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe sowie elektrische Heizkörper mit freiliegenden Glühdrähten.
- Nur 60 % der Grundfläche dürfen für Lagerzwecke verwendet werden.
Wichtig ist weiters, dass die Gaselager gemäß der Kennzeichnungsverordnung gekennzeichnet sind.
Schutzmaßnahmen für den Brandfall
Um für den Brandfall gewappnet zu sein bzw einem Brand vorzubeugen, sollten folgende Maßnahmen bereits im Vorfeld getroffen werden:
- Löschmittel bereitstellen
- Brandmelde- und Brandbekämpfungs-Anlagen sowie Brandalarmeinrichtungen errichten
- Wege für Einsatzfahrzeuge miteinplanen
- Brandschutzmaßnahmen deutlich und dauerhaft kennzeichnen
- Verbot von offenem Feuer oder Licht
- Schutzmaßnahmen bei Arbeit anordnen: Richtige Unterweisung der Mitarbeiter
- Für eine gute Ent- und Belüftung sorgen
Weiterführende Informationen zum Thema Gaselager von Sauerstoff finden Sie auf dem Portal unter:
Fachbeitrag Sicherheitsanforderungen an Lager, Löschmittel