Über 500 Fachinfos zu Brandvorbeugung und Brandabwehr, 100 Mustervorlagen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Brandschutz
Themen
-
Materialien
- Brandschutzorganisation
- Bau- und Anlagentechnik
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
- Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept
- Schutzmaßnahmen für Lager und Lagerung
- Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT
- Unterweisung
-
Recht und Haftung im Brandschutz
- Vorschriften-Radar
- Radar Technische Richtlinien
- Normen-Radar
- Haftung im Brandschutz
- Datenschutz und Datensicherheit im Brandschutz und Gewerberecht
- Batterien-Verordnung – Pflichten bei der Entsorgung und Verwertung von Batterien
- Arbeitssicherheit und elektrische Anlagen
- Betriebsanlagenverfahren (GewO)
- Brandschutz und Facility Management (Richtlinie GEFMA FMA 190)
- Brandschutz während der Corona-Krise
-
Brandschutzorganisation
- Brandschutzorganisation und TRVB 119
- Brandschutzorgane
- Brandschutzordnung
- Brandschutzpläne
- Sicherheitskennzeichnung
- Rauchen/Rauchverbot
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, Verhalten im Brandfall
- Unterweisungen und Brandschutzübungen
- Evakuierung
- Eigenkontrolle, Brandschutzbuch, Begehungen, Prüfpflichten
- Lehrlinge und Brandschutz
- Argumentation von Brandschutzmaßnahmen
-
Bau- und Anlagentechnik
- Anforderungen an Bauprodukte
- Allgemeine Anforderderungen an Gebäude – OIB-RL 2
- Fluchtwege, Notausgänge – Fluchtkonzept der AStV
- Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m – OIB-RL 2.3
- Orientierungs-, Not- und Sicherheitsbeleuchtung
- Elektrische Anlagen, Blitzschutz
- Absaugungen und Lüftungsmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr
- Flächen für die Feuerwehr
- Garagen, Parkdecks, Stellplätze – OIB-RL 2.2
- Betriebsbauten – OIB-RL 2.1
- Bürogebäude – TRVB 116 und 115
- Beherbergungsbetriebe
- Brandschutz in Gesundheitseinrichtungen
- Fassaden und Fassadenelemente
- Baustellen – TRVB 149
- Brandschutz in der Land- und Forstwirtschaft
- Brennbare Flüssigkeiten auf Baustellen nach VbF 2023
-
Brandschutztechnische Einrichtungen
- Rauchwarnmelder – TRVB 122
- Brandmeldeanlagen – TRVB 123
- Anschaltebedingungen für Brandmeldeanlagen – TRVB 114
- Feststellanlagen – TRVB 148
- Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111 bis 2015
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – TRVB 125
- Brandfallsteuerungen – TRVB 151
- Elektroakustische Notfallsysteme – TRVB 158
- Objektfunkanlagen – TRVB 159
- Druckbelüftungsanlagen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
-
Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte
- Das Standard-Brandschutzkonzept
- Vorgehensweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-RL zum Brandschutz
- Rangordnung der Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – ASchG
- Feuer- und Heißarbeiten – TRVB 104
- Verwendung von und Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
- Kältemittel und Kälteanlagen
- Werkzeuge und Maschinen
- Brand- und Explosionsschutz bei Desinfektionsmitteln und Industriealkoholen
- Lackierarbeiten, Beschichtung
- Kläranlagen
- Abfallbehandlungsanlagen
- Brandschutz bei Abfällen im Betrieb
-
Lager und Lagerungen
- Anforderungen an Lager – TRVB 142 (aufgehoben)
- Batterien, Ladestationen, Batterieräume
- Brennbare Flüssigkeiten
- Flüssiggas
- Gasflaschen
- Druckgaspackungen
- Lagerung von brennbaren Stoffen
- Zusammenlagerung von gefährlichen Stoffen
- Aerosolpackungslagerungsverordnung – APLV
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – VbF
- Gasflaschen und Gaselager
- Lagerung von Flüssiggas – FG-V 2002
- Lagerung von Sprengmitteln
- Explosionsschutz
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
-
Tools
WEKA (kp) | News | 22.04.2016
Nachrüstpflicht bei Arbeitssicherheit und Brandschutz
Die 24. Sanierungstage des OFI am 14. und 15.4. befassten sich mit der Bewertung von Büro- und Gewerbeimmobilien. Was aktueller Brandschutz und Arbeitssicherheit zum Wert einer Immobilie beitragen, lesen Sie hier.
Der Immobilienmarkt in Österreich ist sehr dynamisch. Ein- und Verkäufe, Sanierungsmaßnahmen, Umbauten und Umwidmungen prägen die Branche. Zu diesen Anlässen erfolgt häufig im Rahmen einer „Due Diligence“ (DD)-Prüfung eine umfassende Begutachtung. Käufer wollen sich ein klares Bild davon machen, welche Investitionen auf sie zukommen, Besitzer genau einschätzen können, welchen Umfang Sanierungsmaßnahmen haben müssen. Fonds und börsennotierte Unternehmen sind zu einer genauen und periodischen Bewertung verpflichtet. Der Blick auf die Immobilie ist dabei ein sehr umfassender und genauer. Er umfasst alle rechtlichen, finanztechnischen und umweltbezogenen Aspekte, sowie Bau- und Anlagentechnik.
Eine Immobilien-Due Diligence besteht insgesamt aus:
- Market – Legal – Tax (Legal DD)
- Technischer Report (Technical DD)
- Finanzen (Financial DD)
Technische Bewertung – „Technical Due Diligence“ (TDD)
Bei diesem Teil der Prüfung werden der bauliche Zustand, der Status der gesamten Anlagentechnik und alle Sicherheitseinrichtungen im Detail analysiert und die Baustoffe auf mögliche Schadstoffe untersucht. Auf dieser Basis werden die Investitionskosten für die Immobilie geschätzt. Dies hat großen Einfluss auf die Gesamtbewertung der Immobilie. Der Prozess der technischen Immobilienbewertung wird unter dem Begriff „Technical Due Diligence“ zusammengefasst.
24. Sanierungstage des OFI
Die 24. Sanierungstage am 14. und 15.4.2016 in der Landesinnung Bau in Wien, veranstaltet von OFI, einer der größten Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen Österreichs, waren dem Thema „Technische Due Diligence von Bestandsobjekten“ gewidmet. In hochkarätig besetzten Vorträgen wurden den Teilnehmern der gesamte Prozess der Bewertung vorgestellt und die möglichen Schwerpunktsetzungen dargestellt. Die einzelnen Betrachtungspunkte wurden im Detail erläutert und anhand von aktuellen Projekten typische Problemfelder und Mängel bei Immobilien anschaulich gemacht.
© OFI
Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht?
Aus dem Blickwinkel der Sicherheit ist das eine sehr wichtige Frage. Denn für Gebäude gilt im Prinzip der Bestandsschutz – dh so lange keine Nutzungsänderung erfolgt oder grobe Mängel erkennbar sind, gelten die Vorschriften und Normen zum Zeitpunkt der Errichtung.
Anders sieht das aus bei der Sicherheit. Betont wurde in vielen Vorträgen, dass Sicherheit vom Bestandsschutz ausgenommen ist. Hier gilt eine Nachrüstpflicht. Neben Erdbebensicherheit und Elektrotechnik gilt das auch für Brandschutz und Arbeitssicherheit. Hier gilt der Stand der Technik. Aktueller Brandschutz und Arbeitssicherheit tragen somit wesentlich zur Werterhaltung der Immobilie bei.
Über die aktuellen Anforderungen für Brandschutz und Arbeitssicherheit informieren Sie die WEKA-Produkte