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WEKA (bli) | News | 19.09.2012
Novelle zur Altlastenatlas-Verordnung in Begutachtung
Vom Lebensministerium wurde ein Entwurf zur Novelle der Altlastenatlas-Verordnung zur Begutachtung ausgesandt. Diese soll bereits mit 15. Oktober 2012 in Kraft treten.
Seit der letzten Novelle der Altlastenatlas-VO im Jahr 2011 (BGBl II Nr 442/2011) liegen neue, Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Ausweisungen weiterer Altlasten und der Änderung von Prioritätenklassen vor, was eine erneute Novellierung erforderlich macht.
Es kommt zu Änderungen der Anhänge 1 bis 7 und 9 der Altlastenatlas-Verordnung. Davon sind folgende Altlasten bzw Standorte betroffen:
1) Ausweisung und Festlegung der Prioritätenklasse
- K29 BBU Miniumfabrik Saag
- N67 Fabrik elektrischer Apparate Schrems
- N68 Dachpappenfabrik Krinninger
- N69 Stolllack
- N70 Deponie Rannersdorf
- ST26 Deponie Schotthof Brucknerstraße
- ST27 Schlackenhalde Münichthal
2) Festlegung der Prioritätenklasse
- N53 Teerfabrik Rütgers – Angern
3) Änderung der Prioritätenklasse auf „gesichert“
- O36 FURAL Metalldecken
- W2 Hasswellgasse
- W6 Mobil
- W8 Siebenhirten
- W21 Teerag-Asdag-Simmering
4) Änderung der Prioritätenklasse folgender Altlasten auf „saniert“
- N17 Gaswerk Wiener Neustadt
- O60 Putzerei Exclusiv Schwab
Außerdem sollen aktuelle Änderungen der Grundstücksnummern, welche insbesondere auf Änderungen des Katasterplans zurückzuführen sind, aufgenommen werden.
Geplantes In-Kraft-Treten der Novelle ist bereits der 15. Oktober 2012.