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Tony Griebler | News | 13.03.2013

Richtiger Einsatz von Brandschutzverglasungen

Gastautor Tony Griebler gibt in seinem Beitrag einen guten Überblick über die Verwendung von Brandschutzverglasungen und die wichtigsten Punkte, die ArbeitgeberInnen bereits bei der Planung beachten sollten.

Die Arbeitsstättenverordnung, aber auch die Bauordnungen definieren Schutzziele ohne dabei auf Baustoffe Rücksicht zu nehmen. In der Regel muss das Schutzziel (Personen oder Sachschutz) erreicht werden. Wird mit dem Baustoff Glas gebaut muss dieser dieselben Anforderungen erfüllen wie andere Baustoffe auch.

In der Regel kommt Glas in Form von Brandschutzverglasungen zum Einsatz und soll den Rauch- und Flammendurchtritt verhindern. Ein sicherer Raumabschluss ist oftmals das primäre Schutzziel (Stockwerk zu Stiegenhaus, Brandabschnitt zu Brandabschnitt, etc). Die Bezeichnung Brandschutzverglasung umfasst in der Regel nicht nur das Glas selbst sondern setzt sich aus dem lichtdurchlässigen Element (Glas), diversen Halterungen, Dichtungen, Befestigungsmitteln und einem erforderlichen Rahmen zusammen.

Arten von Brandschutzverglasungen

In der Regel ist auf einem Brandschutzglas (meistens in einer Ecke der Scheibe) eine Feuerwiderstandsklasse in Form eines Stempels angebracht. Je nach Produktionsart kann eine Glasscheibe einem Feuerangriff bis zu 120 Minuten (auch 30, 60 oder 90 Minuten) widerstehen. Die thermische Isolation ist das wesentliche Unterscheidungsmerkmal zwischen Brandschutzverglasungen mit verschiedenen Qualitäten. In der Praxis wird zwischen Gläsern der Qualität „E“ und „EI“ unterschieden. Der zusätzliche Buchstabe „I“ steht für die Klassifikation der „thermischen Isolation“. Der wesentliche Unterschied zwischen Gläsern der Kennzeichnung „E“ und „EI“ liegt darin, dass bei Gläsern mit der Kennzeichnung „E“ der Durchtritt von Wärmestrahlung nicht verhindert wird. Dies stellt insbesondere bei Glasscheiben zu Fluchtwegen, in Stiegenhäuser bzw zu Verkehrswegen ein Problem dar. Als Zusatz zu der Bezeichnung „E“ oder „EI“ wird ein Zeitfaktor (z.B. 60 Minuten für eine EI 60 Verglasung) angegeben. Dieser Zeitfaktor bestätigt das die Ausgangstemperatur auf der feuerabgewandten Seite der Verglasung im angegebenen Zeitraum um nicht mehr als 140K steigt.

Wichtige Punkte für PlanerInnen, ArbeitgeberInnen, etc

  • Welche grundsätzlichen Anforderungen an Baustoffe bestehen für welche Einsatzorte (z.B. Wände in Stiegenhäusern bis zu fünf Geschoßen nach der Arbeitsstättenverordnung „hochbrandhemmend“. Dies entspricht einem Baustoff mit der Kennzeichnung „EI 60“)
  • Auswahl eines Brandschutzglases mit der Mindestqualität „EI 60“
  • Nachweis der Glasqualität gegenüber der Behörde, dem Arbeitsinspektorat, etc
    Dieser Nachweis kann entweder auf dem Glas direkt angebracht sein (Stempel, meistens in einer Ecke der Scheibe) oder wird von den HerstellerInnen schriftlich bestätigt.
    Achtung: Beim Einbau wird der Stempel am Glas oft durch einen Einbaurahmen verdeckt, auch dann ist eine HerstellerInnenbestätigung zweckmäßig.

Abweichungen und Änderungen

Wenn PlanerInnen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen keine der gesetzlichen Anforderungen gleichwertigen Brandschutzverglasungen einbauen wollen, können sie bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) um eine Ausnahme von der Bestimmung der Arbeitsstättenverordnung ansuchen.

Die Behörde führt ein Verfahren im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes durch, das zuständige Arbeitsinspektorat hat Parteistellung im Verwaltungsverfahren. (GZ: BMASK-461.202/0006-VII/3/2010 Wien, 03.05.2010, Betreff: Ausnahmen von Verordnungen zum ASchG)

Grundlage für mögliche Abweichungen im Brandschutz ist in der Regel ein dem Stand der Technik entsprechendes Brandschutzkonzept (z.B. nach der OIB Richtlinie).

In diesem sind wesentliche und unwesentliche Abweichungen zu definieren, erforderliche Ersatzmaßnahmen festzulegen und deren Gleichwertigkeit zu begründen. Ersatzmaßnahmen können zB sein: Lagerungsverbote unmittelbar neben Brandschutzverglasungen, Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, etc Brandschutzkonzepte müssen schlüssig und nachvollziehbar sein. (Leitfaden Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte)

Weiterführende Infos

Mehr zum Thema Brandschutzkonzepte finden Sie im Werk „Technische Richtlinien im Brandschutz“ in Register 1, Kapitel 3.

Das Werk ist sowohl als Print als auch als OnlineBuch erhältlich:

Nähere Infos zum Werk „Technische Richtlinien im Brandschutz, Printausgabe“

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