Über 500 Fachinfos zu Brandvorbeugung und Brandabwehr, 100 Mustervorlagen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Brandschutz
Themen
-
Materialien
- Brandschutzorganisation
- Bau- und Anlagentechnik
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
- Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept
- Schutzmaßnahmen für Lager und Lagerung
- Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT
- Unterweisung
-
Recht und Haftung im Brandschutz
- Vorschriften-Radar
- Radar Technische Richtlinien
- Normen-Radar
- Haftung im Brandschutz
- Datenschutz und Datensicherheit im Brandschutz und Gewerberecht
- Batterien-Verordnung – Pflichten bei der Entsorgung und Verwertung von Batterien
- Arbeitssicherheit und elektrische Anlagen
- Betriebsanlagenverfahren (GewO)
- Brandschutz und Facility Management (Richtlinie GEFMA FMA 190)
- Brandschutz während der Corona-Krise
-
Brandschutzorganisation
- Brandschutzorganisation und TRVB 119
- Brandschutzorgane
- Brandschutzordnung
- Brandschutzpläne
- Sicherheitskennzeichnung
- Rauchen/Rauchverbot
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, Verhalten im Brandfall
- Unterweisungen und Brandschutzübungen
- Evakuierung
- Eigenkontrolle, Brandschutzbuch, Begehungen, Prüfpflichten
- Lehrlinge und Brandschutz
- Argumentation von Brandschutzmaßnahmen
-
Bau- und Anlagentechnik
- Anforderungen an Bauprodukte
- Allgemeine Anforderderungen an Gebäude – OIB-RL 2
- Fluchtwege, Notausgänge – Fluchtkonzept der AStV
- Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m – OIB-RL 2.3
- Orientierungs-, Not- und Sicherheitsbeleuchtung
- Elektrische Anlagen, Blitzschutz
- Absaugungen und Lüftungsmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr
- Flächen für die Feuerwehr
- Garagen, Parkdecks, Stellplätze – OIB-RL 2.2
- Betriebsbauten – OIB-RL 2.1
- Bürogebäude – TRVB 116 und 115
- Beherbergungsbetriebe
- Brandschutz in Gesundheitseinrichtungen
- Fassaden und Fassadenelemente
- Baustellen – TRVB 149
- Brandschutz in der Land- und Forstwirtschaft
- Brennbare Flüssigkeiten auf Baustellen nach VbF 2023
-
Brandschutztechnische Einrichtungen
- Rauchwarnmelder – TRVB 122
- Brandmeldeanlagen – TRVB 123
- Anschaltebedingungen für Brandmeldeanlagen – TRVB 114
- Feststellanlagen – TRVB 148
- Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111 bis 2015
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – TRVB 125
- Brandfallsteuerungen – TRVB 151
- Elektroakustische Notfallsysteme – TRVB 158
- Objektfunkanlagen – TRVB 159
- Druckbelüftungsanlagen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
-
Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte
- Das Standard-Brandschutzkonzept
- Vorgehensweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-RL zum Brandschutz
- Rangordnung der Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – ASchG
- Feuer- und Heißarbeiten – TRVB 104
- Verwendung von und Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
- Kältemittel und Kälteanlagen
- Werkzeuge und Maschinen
- Brand- und Explosionsschutz bei Desinfektionsmitteln und Industriealkoholen
- Lackierarbeiten, Beschichtung
- Kläranlagen
- Abfallbehandlungsanlagen
- Brandschutz bei Abfällen im Betrieb
-
Lager und Lagerungen
- Anforderungen an Lager – TRVB 142 (aufgehoben)
- Batterien, Ladestationen, Batterieräume
- Brennbare Flüssigkeiten
- Flüssiggas
- Gasflaschen
- Druckgaspackungen
- Lagerung von brennbaren Stoffen
- Zusammenlagerung von gefährlichen Stoffen
- Aerosolpackungslagerungsverordnung – APLV
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – VbF
- Gasflaschen und Gaselager
- Lagerung von Flüssiggas – FG-V 2002
- Lagerung von Sprengmitteln
- Explosionsschutz
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
-
Tools
WEKA (bli) | News | 18.01.2017
Vermeidung und Bewertung von Zündgefahren bei nicht-elektrischen Geräten
Alle Geräte müssen einer Zündgefahrenbewertung unterzogen werden, um mögliche Zündquellen des Geräts vollständig festlegen und richtige Gegenmaßnahmen treffen zu können. Was gilt es dabei zu beachten?
Was ist ein nicht-elektrisches Gerät?
Darunter versteht man ein Gerät, das seine bestimmungsgemäße Funktion mechanisch erfüllen kann. Im Unterschied zu elektrischen Geräten treten bei mechanischen Geräten in der Regel im Normalbetrieb keine Zündquellen auf, wenn sie richtig verwendet und ordnungsgemäß instandgehalten werden. Dennoch kann es zu Störungen kommen, bei denen ein Gerät, Schutzsystem und/oder Komponenten davon nicht die beabsichtigte Funktion erfüllen. Deshalb ist eine Zündgefahrenbewertung auch bei nicht-elektrischen Geräten wichtig!
Mögliche Zündquellen von nicht-elektrischen Geräten
Beispiele für mögliche Zündquellen sind:
- Adiabatische Kompression und Stoßwellen
- Blitzschlag
- Exotherme Reaktionen
- Flammen
- Heiße Gase
- Heiße Oberflächen
- Heiße Partikel
- Mechanisch erzeugte Funken
- Reibungswärme
- Selbstentzündung von Stäuben
- Statische Elektrizität
Zündgefahrenbewertung
Der Prozess der Zündgefahrenbewertung ist in der ÖNORM EN 15198:2007 beschrieben. Er besteht aus:
- Produktbeschreibung
- Erkennen von Zündgefahren
- Zündrisikoabschätzung
- Zündrisikobeurteilung
Es müssen alle Geräte und ihre sämtlichen Teile einer Gefahrenabschätzung unterzogen werden, um mögliche Zündquellen des Geräts vollständig festlegen zu können und einzuleitende Maßnahmen zur Verhinderung des Wirksamwerdens zu bestimmen. Ausgangspunkt der Zündgefahrenbewertung ist immer die bestimmungsgemäße Verwendung, die vom Hersteller festgelegt und in der Betriebsanleitung dokumentiert wird.
Die Analyse der Zündgefahren beginnt bei ihrer Identifizierung und ihren Ursachen. Dazu werden zunächst bekannte potenzielle Zündquellen anhand einer Kontrollliste analysiert. Danach werden die festgestellten Zündquellen einzeln betrachtet und bewertet, wie häufig eine einzelne Zündquelle wirksam werden kann.
Aus dem Resultat der Zündgefahrenbewertung ergibt sich, welche zusätzlichen Maßnahmen festzulegen sind, um die Anforderungen der Zielkategorie zu erfüllen.
Nähere Informationen zu Zündgefahren, ihrer Bewertung und Schutzmaßnahmen
|