Dokument-ID: 087940

Vorschrift

Burgenländische Bauverordnung 2008 (Bgld. BauVO 2008)

Inhaltsverzeichnis

3. Abschnitt
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

§ 9. Allgemeine Anforderungen

idF LGBl.Nr. 63/2008 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2008

Bauwerke müssen in allen ihren Teilen so geplant und ausgeführt sein, dass sie unter Berücksichtigung ihres Verwendungszwecks den Anforderungen an Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz entsprechen.