Dokument-ID: 046588

Vorschrift

Kennzeichnungsverordnung (KennV)

Inhaltsverzeichnis

1.3 Gebotszeichen

Eigenmerkmale:

Form: rund; weißes Piktogramm auf blauem Grund; die Sicherheitsfarbe Blau muß mindestens 50 % der Oberfläche des Zeichens ausmachen.

Zu verwendende Zeichen:

augenschutz
kopfschutz-benutzen
Gehoerschutz-benutzen

Augenschutz tragen

Schutzhelm tragen

Gehörschutz tragen

atemschutz
schutzschuhe
schutzhandschuhe

Atemschutz tragen

Schutzschuhe tragen

Schutzhandschuhe tragen

Schutzkleidung-benutzen
gesichtsschutz
Auffanggurt-benutzen

Schutzkleidung tragen

Gesichtsschutzschild tragen

Auffanggurt anlegen

fussganger_gebot
allgemeines_Gebot

Gebot für Fußgänger

Allgemeines Gebot
(gegebenenfalls mit Zusatzzeichen)