Dokument-ID: 104297

Vorschrift

Verbot von Halonen (VerbHalone)

Inhaltsverzeichnis

§ 3.

Von den Verboten des § 1 ausgenommen sind ferner Halone, die unter Berücksichtigung der hiefür erforderlichen Mengen als Standards oder für Analysenzwecke verwendet werden oder zu dieser Verwendung bestimmt sind.