Dokument-ID: 827665

Vorschrift

Wiener Feuerwehrgesetz

Inhaltsverzeichnis

§ 3c. Missbräuchliche Inanspruchnahme der Feuerwehr.

idF LGBl. Nr. 14/2016 | Datum des Inkrafttretens 05.06.2016

Die missbräuchliche Benützung öffentlicher Brandmeldeanlagen und das missbräuchliche Herbeirufen der Feuerwehr sind verboten.

(LGBl. Nr. 14/2016)