Dokument-ID: 161893

Vorschrift

Wiener Feuerwehrgesetz

Inhaltsverzeichnis

§ 6. Rechtsstellung der Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr

idF LGBl. Nr. 28/2018 | Datum des Inkrafttretens 14.04.2018

(Anm. d. Red.: Titel geändert durch LGBl. Nr. 28/2018.)

(1) Der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich.

(2) Durch die Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr wird kein Dienstverhältnis zur Stadt Wien begründet.

(3) (Anm. d. Red.: Abs. 3 wurde gem. LGBl. Nr. 28/2018 aufgehoben.)