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Dokument-ID: 259517

WEKA (gwir) - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Bürogebäude – Umgang mit brennbaren Stoffen und Abfällen

Hinweis:

Die TRVB N 115 „Brandschutz in Büro- und Wohngebäuden – Teil 1 – Bauliche Maßnahmen“ wurde 2011 aufgehoben. Stattdessen sind nunmehr die OIB-Richtlinien heranzuziehen, hier insbesondere die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“. Informationen zu den von der OIB-Richtlinie 2 gestellten baulichen Anforderungen an Bürogebäude finden Sie in diesem und anderen WEKA-Werken.

Für Bürogebäude, die gemäß der TRVB 115 errichtet wurden, wird diese nach Maßgabe des geltenden Bestandsschutzes weiterhin herangezogen. Die Anforderungen der TRVB 115 werden hier beschrieben.

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