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Dokument-ID: 1100353

Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

Lagerung von Flüssiggas – Überblick

Die Lagerung ist in der Flüssiggas-Verordnung 2002 (FGV) geregelt. Beim Begriff „Flüssiggas“ handelt es sich um bei Raumtemperatur gasförmig vorliegende Substanzen, die verflüssigt wurden. Bei einer Lagermenge bis einschließlich 15 kg sind lediglich generelle Lagerverbote einzuhalten (§18 FGV). Für den privaten Gebrauch sind Lagermengen bis 35 kg zulässig.

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