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Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag

Flüssiggas-VO 2002 – Brand- und Explosionsschutzzonen

Brand- und Explosionsschutzzonen – Allgemein

Aufgrund der physikalischen Eigenschaften von Flüssiggas, wie zB der niedrigen Explosionsgrenzen und des hohen Energiegehaltes, ist bei der Lagerung dem Brand- und Explosionsschutz ein besonderes Augenmerk zu schenken. Das heißt, dass bei der Lagerung und beim Umgang mit Flüssiggas insbesondere wegen möglicher Undichtheiten mit Brand- und Explosionsgefahren gerechnet werden muss. Deshalb wird die Einrichtung von Brand- und Explosionsschutzzonen notwendig.

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