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Dokument-ID: 249003

Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag

Lagerung in ortsfesten oberirdischen Flüssiggasbehältern

Für die Aufstellung von ortsfesten oberirdischen Flüssiggasbehältern gelten in erster Linie die Bestimmungen der Druckbehälter-Aufstellungsverordnung und die in der Druckbehälter-Aufstellungsverordnung für verbindlich erklärten Teile der ÖNORM M 7323, welche die Explosionsschutzzonen festlegt. Ebenso sind die in Flüssiggas-VO 2002 – Grundlegende Bestimmungen erläuterten grundlegenden Bestimmungen der Flüssiggas-Verordnung zu beachten.

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