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Ihre Suche nach oib-richtlinie 2.2 lieferte 19 Ergebnisse.
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OIB-Richtlinie 2.2 – Geltungsbereich, Allgemeines
Darstellung des Geltungsbereichs und der allgemeinen Anforderungen (Baustoffe, Brandschutzkonzept) der OIB-Richtlinie 2.2 „Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks“.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 593938 -
Überdachte Stellplätze
Anforderungen der OIB-Richtlinie 2.2 an den Brandschutz bei überdachten Stellplätzen. Die OIB-Richtlinie 2.2 teilt die überdachten Stellplätze in drei Kategorien ein, für die unterschiedliche Anforderungen gelten.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 593951 -
Die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“
Die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ regelt die wesentlichen Mindestanforderungen an den Brandschutz von Gebäuden. Sie soll die Brandschutzstandards von Gebäuden für alle österreichischen Bundesländer vereinheitlichen.Clemens Purtscher - Michael Schmid | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 294974 -
Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
Anforderungen der OIB-Richtlinie 2.2 an den Brandschutz bei Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m².Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 594000 -
Garagen mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 250 m²
Darstellung der Anforderungen der OIB-Richtlinie 2.2 an den Brandschutz bei Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m², aber nicht mehr als 250 m².Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 593995 -
Parkdecks
Folgender Beitrag behandelt die Brandschutzanforderungen an Parkdecks gemäß OIB-Richtlinie 2.2, Tabelle 3.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 594003 -
Garagen mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 m²
Darstellung der Anforderungen der OIB-Richtlinie 2.2 an den Brandschutz bei Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 15 m², aber nicht mehr als 50 m².Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 593975 -
Photovoltaikanlagen – Anforderungen nach den OIB-Richtlinien
In Zeiten der Bemühungen um die Begrenzung der Klimakrise rückt die Stromgewinnung aus dem Sonnenlicht immer stärker in den Fokus.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1144739 -
Anforderungen an Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Mit der Ausgabe 2023 wurden Anforderungen an Ladestationen für Elektrofahrzeuge neu in die OIB-RL 2.2 aufgenommen. Für das Einstellen von Elektrofahrzeugen gibt es hingegen keine zusätzlichen brandschutztechnischen Anforderungen.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1144734 -
Garagen und Parkdecks für gasbetriebene Kraftfahrzeuge
Darstellung der Zusatzanforderungen an Garagen und Parkdecks, in denen gasbetriebene Kraftfahrzeuge eingestellt werden.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 594008 -
Betriebsbauten – Bauliche Anforderungen
Bauliche Anforderungen an Betriebsbauten gemäß OIB-Richtlinie 2.1 und TRVB S 127: Höchstzulässige Geschoßfläche, Decken, Brandwände etc.Clemens Purtscher - WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 985243 -
Anforderungen an Leitungen und Durchführungen
Brandschutztechnische Anforderungen an Leitungen und Durchführungen sowie deren Dämmstoffe bzw Wärmedämmungen gemäß OIB-Richtlinie 2, TRVB 110 und AStV.Redaktion WEKA - Irmgard Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 985174 -
Anforderungen an das Brandverhalten – Übersicht
Nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht von Anforderungen an das Brandverhalten von Fassaden, Treppenhäusern und Gängen, Dächern mit einer Neigung ≤ 60° sowie nicht ausgebauten Dachräumen.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 494053 -
Anforderungen bei Fluchtniveau bis zu 32 m
Für Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m und höchstens 32 m gelten einige Anforderungen, die zusätzlich zu den Bestimmungen der vorangegangenen Beiträge einzuhalten sind.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 477918 -
Betriebsbauten – Fluchtwege, Stiegenhäuser
Grundsätzlich hat über einen Fluchtweg von jeder Stelle jedes Raums in höchstens 40 m direkter Gehweglänge erreichbar zu sein.Clemens Purtscher - WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 985250 -
Bürogebäude – bauliche Anforderungen und Brandschutzmaßnahmen (TRVB 115)
Anforderungen an die Ausführung von Bauteilen wie Tragwerk und Decken gemäß TRVB N 115. Grundsätze der Brandabschnittsbildung sowie Anforderungen an Brandwände.WEKA (gwir) - Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254763 -
Brandschutzkonzepte für Beherbergungsbetriebe
Bei Beherbergungsbetrieben empfiehlt sich aufgrund deren baulichen und organisatorischen Komplexität in jedem Fall die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes.Andrea Schwarz-Hausmann - Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 973114 -
Brandschutztechnische Anforderungen
Behandelt werden hier die brandschutztechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen wobei ua auf den Aufstellungsraum und den Funktionserhalt der Anlagen eingegangen wird.Gernot Wurm - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 847093 -
Anforderungen an Kabel- und Leitungsanlagen
Kabel und Leitungen von Stromkreisen für Sicherheitszwecke, für die kein Funktionserhalt gefordert ist, müssen grundsätzlich zuverlässig durch Abstand getrennt oder durch räumliche Trennung von anderen Kabeln und Leitungen angeordnet sein.Gernot Wurm - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1048400