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Ihre Suche nach oib-richtlinie 2.2 lieferte 12 Ergebnisse.
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OIB-Richtlinie 2.2 – Geltungsbereich, Allgemeines
Darstellung des Geltungsbereichs und der allgemeinen Anforderungen (Baustoffe, Brandschutzkonzept) der OIB-Richtlinie 2.2 „Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks“.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 593938 -
Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
Anforderungen der OIB-Richtlinie 2.2 an den Brandschutz bei Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m².Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 594000 -
Parkdecks
Folgender Beitrag behandelt die Brandschutzanforderungen an Parkdecks gemäß OIB-Richtlinie 2.2, Tabelle 3.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 594003 -
Garagen mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 m²
Darstellung der Anforderungen der OIB-Richtlinie 2.2 an den Brandschutz bei Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 15 m², aber nicht mehr als 50 m².Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 593975 -
Anforderungen an Leitungen und Durchführungen
Brandschutztechnische Anforderungen an Leitungen und Durchführungen sowie deren Dämmstoffe bzw Wärmedämmungen gemäß OIB-Richtlinie 2, TRVB 110 und AStV.Redaktion WEKA - Irmgard Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 985174 -
Anforderungen an das Brandverhalten – Übersicht
Nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht von Anforderungen an das Brandverhalten von Fassaden, Treppenhäusern und Gängen, Dächern mit einer Neigung ≤ 60° sowie nicht ausgebauten Dachräumen.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 494053 -
Anforderungen bei Fluchtniveau bis zu 32 m
Für Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m und höchstens 32 m gelten einige Anforderungen, die zusätzlich zu den Bestimmungen der vorangegangenen Beiträge einzuhalten sind.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 477918 -
Betriebsbauten – Fluchtwege, Stiegenhäuser
Grundsätzlich hat über einen Fluchtweg von jeder Stelle jedes Raums in höchstens 40 m direkter Gehweglänge erreichbar zu sein.Clemens Purtscher - WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 985250 -
Bürogebäude – bauliche Anforderungen und Brandschutzmaßnahmen (TRVB 115)
Anforderungen an die Ausführung von Bauteilen wie Tragwerk und Decken gemäß TRVB N 115. Grundsätze der Brandabschnittsbildung sowie Anforderungen an Brandwände.WEKA (gwir) - Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254763 -
Brandschutzkonzepte für Beherbergungsbetriebe
Bei Beherbergungsbetrieben empfiehlt sich aufgrund deren baulichen und organisatorischen Komplexität in jedem Fall die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes.Andrea Schwarz-Hausmann - Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 973114 -
Brandschutztechnische Anforderungen
Behandelt werden hier die brandschutztechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen wobei ua auf den Aufstellungsraum und den Funktionserhalt der Anlagen eingegangen wird.Gernot Wurm - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 847093 -
Anforderungen an Kabel- und Leitungsanlagen
Kabel und Leitungen von Stromkreisen für Sicherheitszwecke, für die kein Funktionserhalt gefordert ist, müssen grundsätzlich zuverlässig durch Abstand getrennt oder durch räumliche Trennung von anderen Kabeln und Leitungen angeordnet sein.Gernot Wurm - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1048400