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Dokument-ID: 985250

Clemens Purtscher - WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Betriebsbauten – Fluchtwege, Stiegenhäuser

Fluchtwege

Grundsätzlich hat über einen Fluchtweg von jeder Stelle jedes Raums in höchstens 40 m direkter Gehweglänge erreichbar zu sein (OIB-Richtlinie 2.1, Pkt 3.6.1):

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