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  • Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111 bis 2015 x
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Dokument-ID: 985902

WEKA (gwir) - Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111

Begriff und Abgrenzung

Rechtsgrundlagen

In der TRVB S 111 „Rauchabzug für Stiegenhäuser“ sind die Mindestanforderungen für Rauchabzüge in Stiegenhäusern festgelegt. Primär gelten bundes- und landesgesetzliche Vorschriften sowie sonstige technische Richtlinien. Zu berücksichtigen sind auch entsprechende Bestimmungen der OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ des österreichischen Instituts für Bautechnik.

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