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Dokument-ID: 593951

Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

Überdachte Stellplätze

Die OIB-Richtlinie 2.2 teilt die überdachten Stellplätze in drei Kategorien ein, für die unterschiedliche Anforderungen gelten:

  1. überdachte Stellplätze mit max 50 m² Nutzfläche
  2. überdachte Stellplätze
    • mit mehr als 50 m² und max 250 m² Nutzfläche oder
    • mit mehr als 250 m² Nutzfläche, wenn sie keine überdachte Fahrgasse aufweisen und ihre Längsausdehnung max 60 m beträgt
  3. überdachte Stellplätze mit mehr als 250 m² Nutzfläche
    • mit überdachten Fahrgassen oder
    • ohne überdachte Fahrgasse, wenn die Längsausdehnung mehr als 60 m ausmacht

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