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  • Garagen, Parkdecks, Stellplätze – OIB-RL 2.2 x
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Dokument-ID: 593975

Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

Garagen mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 m²

Geltungsbereich

Die folgenden Anforderungen gelten nicht für Garagen mit nicht mehr als 15 m² Nutzfläche.

Wenn eine Garage mit einer Nutzfläche von maximal 50 m² nur an drei Seiten durch Wände oder sonstige Bauteile (Tore, Gitter etc) umschlossen und an einer Seite offen ist, sind die Regelungen für überdachte Stellplätze anzuwenden.

Baustoffe

Generell sind für Wände, Decken und Dachkonstruktionen Baustoffe der Klasse D ausreichend. Bei Nichteinhaltung der Mindestabstände ergeben sich zusätzliche Anforderungen.

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