17.04.2023 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1134523

PSA gegen Absturz: Vorteile eines innerbetrieblichen Prüfers

Stefan Krähan

Die korrekte Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ist ein brisantes und breit diskutiertes Thema. Sie ist wichtig im Bereich der Arbeitssicherheit und eine sehr herausfordernde Aufgabe im Arbeitsalltag.

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Innerbetrieblicher Prüfer für PSA gegen Absturz

Relevanz fachkundiger Personen für das Arbeiten in der Höhe

Das Arbeiten in der Höhe betrifft sehr viele Berufsgruppen und Sparten. Was ist im Rahmen von Arbeiten in der Höhe zu beachten und wie sieht in diesem Bereich ein sicheres Arbeiten aus? Das sind Fragen, die sich in diesem Zusammenhang zwangsläufig auftun. Entsprechend der statistischen Auswertungen gehört Absturz von Personen zu den häufigsten Unfallursachen. Die Gründe dafür liegen in der oftmals nicht vorgenommenen Sicherung der Personen. Deswegen ist es umso wichtiger, fachkundige Personen für diesen Bereich zu haben, die die nötigen Kenntnisse besitzen. Denn für grundsätzlich jede Praxissituation gibt es auch die Möglichkeit sich mit entsprechender PSA gegen Absturz zu sichern.

Theoretische und praktische Kenntnisse über PSA gegen Absturz

Fachkundige Personen auf dem Gebiet der PSA gegen Absturz bedeutet, dass diese Personen nicht nur die praktischen Kenntnisse über die bestimmungsgemäß richtige Anwendung der jeweiligen PSA gegen Absturz aufweisen, sondern sie haben auch die theoretischen Kenntnisse über die gesetzlichen Bestimmungen und Normen, die in diesem Bereich vorliegen. Im § 2 (3) der Verordnung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA-V) ist der Begriff der fachkundigen Person angeführt. Diese Person ist nicht nur im Rahmen der Unterweisungen des Arbeitgebers ein wichtiger Bestandteil, sondern fachkundige Personen haben auch eine große Bedeutung als innerbetrieblicher Prüfer für PSA gegen Absturz. Diese innerbetrieblichen Prüfer sind betriebsangehörige Personen und somit müssen die Prüfungen nicht von externen Personen durchgeführt werden.

Wiederkehrende Prüfungen von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

Speziell PSA gegen Absturz ist gemäß des § 14 der PSA-V einmal im Kalenderjahr, längstens nach 15 Monaten wiederkehrend von einer fachkundigen Person nachweislich zu prüfen.

Bei dieser wiederkehrenden Prüfung handelt es sich um eine Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel bei einzelnen Produkten wie:

  • Auffanggurt
  • Verbindungsmittel
  • Bandfalldämpfer
  • Karabiner
  • Höhensicherungsgeräte
  • Seile
  • Mitlaufende Auffanggeräte

Wichtige Aufgabenbereiche des innerbetrieblichen Prüfers

Neben dieser Aufgabe haben innerbetriebliche Prüfer auch eine weitere wesentliche Aufgabe in der Praxis. Tätigkeiten wie die Reinigung von Fenstern, werden in vielen Fällen durch Fremdpersonal durchgeführt. Wenn der Auftraggeber der Reinigungsfirma den Auftrag für die Fensterreinigung gibt, dann muss gemäß des § 8 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) eine entsprechende Koordination der Arbeitgeber (zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer) vorgenommen werden. Für diese Fälle wird auch in der Praxis auf die Kenntnisse und das Wissen des innerbetrieblichen Prüfers für PSA gegen Absturz zurückgegriffen. Dieser soll die externen Arbeitnehmer der Fensterreinigungsfirma auch in Sicherheitsfragen bei der Verwendung von PSA gegen Absturz entsprechend „überwachen“. Demzufolge kommt dem innerbetrieblichen Prüfer eine große Bedeutung in der Praxis zu. Die Kenntnisse dafür können in Kursen erlangt werden.

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