01.06.2023 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1137154

Pyrotechnik Lagerverordnung: Neue Anforderungen seit 01.05.2023

Josef Drobits

Gastautor DI Dr. Josef Drobits erläutert die wesentlichen Neuerungen der Pyrotechnik Lagerverordnung 2023. Welche Änderungen und Übergangsbestimmungen gelten?

Mit BGBl II Nr 130/2023 wurde am 27. April 2023 die Novelle zur Pyrotechnik Lagerverordnung 2015 kundgemacht. Die Änderungen sind mit 1. Mai 2023 in Kraft getreten.

Die Bestimmungen der Pyrotechnik Lagerverordnung 2023 (Pyr-LV 2023) gelten für neue Lager. Für bereits genehmigte Lager existiert eine Übergangsfrist von 5 Jahren (§ 17). Somit müssen bis zum 30. April 2028 alle Pyrotechniklager den neuen Bestimmungen genügen.

Neue Regelungen sowie Vereinfachungen

Die neue Pyrotechnik Lagerverordnung 2023 (Pyr-LV 2023) regelt insbesondere

  • Lagerungsverbote,
  • Brandschutzvorgaben (Zonen sowie Anforderungen an Räume, Gebäude und Container),
  • Lagerbestimmungen (entsprechend den Lagerklassen, zB in Verkaufsräumen und Verkaufsständen)
  • pyrotechnische Gegenstände und Sätze für Fahrzeuge.

Vereinfachungen gibt es für

  • Kleinstmengen,
  • Kleinmengen bis 300 kg NEM (Nettoexplosivstoffmasse) und
  • die Lagerungsmengen für die Kategorien F1 und F2 bis 3.000 kg NEM.

Wesentliche Änderungen

  • Bezugnahme auf die Nettoexplosivstoffmasse (NEM) anstelle der Bruttomasse.
  • Regelung der Lagerung erfolgt nicht mehr nach den Kategorien des Pyrotechnikgesetzes 2010 (F1-F4, S1, S2, T1, T2, P1, P2), sondern nach der Einteilung in Lagerklassen (1.4S, 1.4G, 1.3G und 1.1G).
  • Kategorien sind insofern noch besonders maßgeblich, als für die Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2 besondere Regelungen gelten.
  • Die Lagerklassen (1.4S, 1.4G, 1.3G und 1.1G) sind akkordiert mit den Bestimmungen des Gefahrgutrechts. Damit gibt es Vereinfachung beim Ein- und Auslagern.
  • Neu ist die Berechnung von Sicherheitsabständen für genannte Schutzobjekte für die Lagerklassen 1.3G (§ 11) und 1.4G (§ 12) nach einer eigenen Formel in Abhängigkeit von der Lagermenge.
  • Anpassung der Bestimmungen für die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkauf.
  • Schaffung praxisgerechter Bestimmungen für die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände –für die Fahrzeugindustrie (§ 16).

Hinweis:

Die Vorschriften in aktueller Fassung finden Sie auf Brandschutz online:

Pyrotechnik Lagerverordnung 2023 (Pyr-LV 2023)

Pyrotechnikgesetz 2010 (PyroTG 2010)

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