06.02.2024 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1154704

Sicherheit beim Einsatz von Drohnen

Stefan Krähan

Drohnen sind klein, günstig und leicht zu fliegen – das macht ihren Einsatz auch im industriellen Bereich interessant, etwa für Kontrollzwecke. Allerdings gibt es ein paar Dinge, die Sie wissen sollten, um Drohnen sicher einzusetzen.

Zunehmend besteht der Bedarf, Drohnen nicht nur im militärischen oder im Hobbybereich sowie in Katastrophenfällen einzusetzen, sondern auch für die Arbeitssicherheit in Unternehmen zu verwenden. Was sind die Vorteile der Drohnennutzung für den Arbeitsschutz bzw die Arbeitssicherheit in Unternehmen?

Einsatzgebiete von Drohnen

Ein wichtiges Einsatzgebiet für den Einsatz von Drohnen in der Arbeitssicherheit sind jene Bereiche, wo ein hohes Gefährdungs- bzw Risikopotenzial gegeben ist. Zu diesen Einsatzfeldern in der Arbeitssicherheit zählt zum Beispiel der chemische Bereich, wo es um das Erkunden, Beobachten und Dokumentieren von Gefahrstoffen geht. Insbesondere können Drohnen wichtige Erkenntnisse im Fall des Verdachtes oder bei einem tatsächlichen Austritt von gefährlichen und unbekannten Stoffen geben, ohne dass Firmen dafür Arbeitnehmer einsetzen müssten, die dabei möglicherweise gesundheitliche Schäden davontragen. Zum Beispiel ist eine Drohne, die mit einer Kamera bestückt ist, in der Lage, Live-Bilder zu übertragen und zu übermitteln, mit denen die Situation und Lage gut eingeschätzt werden kann. Anhand dessen kann über mögliche Maßnahmen im Sinne der Arbeitssicherheit entschieden werden.

Ein zunehmendes Einsatzgebiet für Drohnen in der Arbeitssicherheit ist das Bauwesen. Im Bereich des Bauwesens ereignen sich statistisch gesehen sehr viele Arbeitsunfälle, wie zum Beispiel Absturzunfälle, und deswegen werden Drohen auf Baustellen schon häufig eingesetzt. Vor allem für das Dachdeckerhandwerk, wo die Gefahr von Abstürzen von Arbeitnehmern stets gegeben ist, ist der Einsatz von Drohnen eine hilfreiche Ergänzung. Drohnen können bereits heute einige der Aufgaben des Dachdeckergewerks schneller, sicherer und genauso präzise ausführen, beispielsweise das Erstellen von digitalen Dachaufmaßen. Eine weitere Anwendung von Drohnen ist grundsätzlich die Inspektion von Gebäuden und jener der Windkraftanlagen.

Drohnen werden an Stellen eingesetzt, die für Menschen nur schwer oder mit hohen Risiken erreichbar sind – in der Höhe, in der Nähe von spannungsführenden Teilen oder in mit Gefahrstoffen kontaminierten Bereichen. Sie helfen, Inspektionen durchzuführen und Sicherheitsmängel zu identifizieren, ohne dass Mitarbeiter in Gefahr geraten. Sie nehmen hochauflösende Bilder und Videos auf. Deren Analyse kann dazu beitragen, potenzielle Sicherheitsrisiken zu erkennen. Drohnen sind somit ein effektives Werkzeug zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Sie können dafür sorgen, dass Beschäftigte sich erst gar nicht in gefährliche Situationen begeben müssen. Der professionelle Einsatz von Drohnen kann in Zukunft helfen, Risiken zu minimieren.

Grenzen des Einsatzes von Drohnen

Der Einsatz von Drohnen hat aber auch seine Grenzen. So können sie nicht bei jeder Wetterlage (Nebel, starker Regen oder Wind) geflogen werden. Hinzu kommt, dass sie zumindest aktuell noch nicht für die Analyse von arbeitsschutzfachlich relevanten Daten ausgerüstet sind. So können sie keine Materialproben nehmen (sehr wohl aber die Proben transportieren) oder gar Reparaturen durchführen. Es ist aber davon auszugehen, dass aufgrund der Schnelligkeit der technologischen Innovationen in nicht zu ferner Zukunft Drohnen auf dem Markt kommen, welche auch über diese Fähigkeiten verfügen werden.

Schließlich sollte aber nicht vergessen werden, dass – bei allen ihren positiven Aspekten – die Nutzung von Drohnen nicht ungefährlich ist. In allen Lebensphasen dieses technischen Geräts sollten Drohnen daher einer Gefahren- bzw Risikoanalyse unterzogen werden.

Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften für Drohnen

Für Drohnen gelten europäische Vorschriften: Seit dem 31. Dezember 2020 gilt die EU-Drohnenverordnung, die bis 2023 schrittweise umgesetzt wird. Sie führte zwei grundlegende neue Kategorien ein: die Betriebskategorien für Flugoperationen und die Drohnen-Klassen. Im Rahmen der Betriebskategorien werden die Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in drei Kategorien unterteilt, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet.

Die drei Betriebskategorien für Flugoperationen tragen die Bezeichnungen Open (offene Kategorie), Specific (spezielle Kategorie) und Certified (zulassungspflichtige Kategorie). Von der offenen Kategorie dürften die meisten Nutzer betroffen sein, sie regelt Flugoperationen mit geringem Risiko. Die beiden anderen Betriebskategorien „Speziell“ und „Zulassungspflichtig“ sind immer dann zutreffend, wenn von einem größeren Risikopotenzial für die Öffentlichkeit ausgegangen werden muss.

Der zweite Pfeiler der EU-Drohnenverordnung stellt die Unterteilung der Drohnen in fünf Klassen dar – von C0 bis C4. Jede Drohne muss dabei ein Identifizierungskennzeichen aufweisen, das die jeweilige Klasse angibt. Die Einordnung der Drohne wird dabei basierend auf Größe, Gewicht, Sicherheitsfunktionen und Bewegungsenergie vorgenommen. Je nach Drohnen-Klasse gelten dann unterschiedliche Vorschriften und Auflagen. Weiterhin gelten Einschränkungen für bestimmte Lufträume. Diese als GEO-Zonen bezeichneten Flugverbotszonen dürfen von Drohnen gar nicht oder nur eingeschränkt überflogen werden. Aufgrund der EU-Drohnenverordnung sind Hersteller bzw Inverkehrbringer dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 bis C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiber beizulegen und mitzuliefern.

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