14.12.2020 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1078771

Neue Radonschutzverordnung seit 10.11.2020 in Kraft

Alexander Stolar

Ing. Stolar informiert Sie über die Kernpunkte der Verordnung und die neuen Pflichten für Arbeitsstätten. Der Schutz vor Radon ist wichtig, weil circa 400 Lungenkrebsfälle pro Jahr in Österreich auf Radon im Innenraum als Ursache zurückgehen.

Vieles neu macht der November und so wurde uns neben eines zweiten Lockdown am 09.11.2020 auch die lange ersehnte Verordnung zum Schutz von Personen vor Gefahren durch Radon kurz Radonschutzverordnung – RnV beschert.

Radon, ein radioaktives Edelgas, kommt in Österreich praktisch überall natürlich vor und ist als Innenraumschadstoff ein Gesundheitsrisiko, weil es krebserregend ist. Laut BMK werden in Österreich circa 10 Prozent der Lungenkrebsfälle (das sind etwa 400 Fälle pro Jahr) durch Radon und seine Folgeprodukte verursacht.

Was ist Radon?

Radon, genauer genommen das radioaktive Isotop Radon 222 entsteht durch radioaktiven Zerfall aus natürlichen radioaktiven Stoffen. Diese sind in unserem Boden, in unserem Wasser, aber auch in Baumaterial enthalten. Wir können dem Radon, das in unsere Atemluft gelangt, also nicht wirklich aus dem Wege gehen. Wir können den Austritt von Radon aber durch bauliche und technische Maßnahmen sinnvoll reduzieren beziehungsweise begrenzen. Dies wiederspiegelt ein Grundprinzip des Strahlenschutzes, dass eine Strahlenexposition so gering wie vernünftigerweise sein soll.

Ziel der neuen Verordnung

Die Radonschutzverordnung beruht auf der rechtlichen Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/59/Euratom zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung.

Ziel der österreichischen Radonschutzverordnung ist es, diesen Schutz von Personen zu fordern, beziehungsweise zu regeln. Zu diesem Zwecke sind darin Referenzwerte enthalten, deren Ziel es sein soll, sie an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen in Wohngebäuden zu unterschreiten. Der Referenzwert für die Radonkonzentration im Jahresmittel in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden sowie auch an Arbeitsplätzen beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter.

Ergibt eine rechnerische Dosisabschätzung an Arbeitsplätzen eine voraussichtliche effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert pro Jahr, ist ein Radonschutzbeauftragter beizuziehen. Es sind neben der Unterweisung der betroffenen Personen auch Maßnahmen zur Verringerung der Exposition notwendig.

In der Verordnung wurden für Maßnahmen Radonschutzgebiete und Radonvorsorgegebiete festgelegt:

  • Radonschutzgebiete sind Gebiete, in denen Radonschutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen zu treffen sind.
  • Radonvorsorgegebiete sind Gebiete, in denen Radonvorsorgemaßnahmen in neu errichteten Gebäuden mit Aufenthaltsräumen zu treffen sind.

Besonders betroffene Bereiche

Besonders betroffene Bereiche sind beispielsweise

  • in Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Wasser, in denen Radon aus dem Wasser in die Innenraumluft von Anlagenteilen entweichen kann.
  • Untertägige Arbeitsbereiche in Bergwerken, Schächten, Stollen, Tunneln und Höhlen sind daher auch besonders betroffen.
  • Aber auch in Erdgeschoßen oder in Kellergeschoßen in der im Verordnungsweg festgelegten Radonschutzgebiete können Erhöhungen der Radonkonzentration auftreten.

Es ist vom Staat nun neben bisher bestehenden Bemühungen, um Prävention und Information ein Radon-Maßnahmenplan zu schaffen, der sowohl an beruflichen Arbeitsplätzen aber auch im Privatbereich Empfehlungen gibt und Maßnahmen konkretisiert, um die Radonkonzentrationen in vertretbaren Maßen zu halten. Die WEKA-Redaktion wird Sie darüber auf dem Laufenden halten.

Beispiel aus dem Hausbau

Natürlich wirken hier viele Faktoren beispielsweise im Hausbau ein. Ein zugiger Altbau hat im Erdgeschoß natürlich erfahrungsgemäß weniger Probleme wie ein Passivhaus im Keller. Abhilfe können hier beispielsweise "radondicht" ausgeführte Kellerabdichtungen oder Lüftungsanlagen sein. Auch eine punktuelle Absaugung des Radons über "Radonbrunnen" kann hier bei gewissen Untergründen eine Option sein.

Zusammengefasst kann man sagen, dass Radon im Bau zukünftig ein größeres Thema sein wird und Beachtung finden muss.

Die Radonkarte mit Empfehlungen kann auf der Webseite der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, kurz AGES unter: https://geogis.ages.at/GEOGIS_RADON.html abgerufen werden.

Ing. Alexander Stolar, MSc EUR ING, Störfallmanagement Stolar e.U.
 

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