22.06.2023 | Bau & Immobilien | ID: 1138191

Neue ÖNORM B 2110: Änderungen auf einen Blick

WEKA (msi)

Die Neuausgabe der ÖNORM B 2110 ist am 01.05.2023 erschienen. Welche Änderungen auf Sie zukommen, erfahren Sie im Text.

Bauverträge nach ÖNORM B 2110 haben viele Vorteile im Vergleich zu ABGB-Verträgen. Die am 01.05.2023 erschienene Neuauflage der Norm bringt umfangreiche Änderungen für Ihren Vertragsschluss.

ÖNORM B 2110-Vertrag

§§ 1165 ff ABGB enthält die gesetzlichen Bestimmungen für Werkverträge. Allerdings sind diese sehr allgemein gehalten, so dass viele wichtige Aspekte unbestimmt bleiben. Dadurch entstehen viel Interpretationsspielraum und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten.

Sinn der ÖNORM B 2110 ist es, die Regelungen des ABGB zu ergänzen bzw auch zu adaptieren, sodass den bauwirtschaftlichen Ansprüchen in der Praxis besser entsprochen und ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Vertragsparteien ermöglicht wird. Beim Abschluss von Bauverträgen die ÖNORM B 2110 zu vereinbaren, bringt beiden Seiten zahlreiche Vorteile.

Hinweis:

Alles Wichtige zum Bauvertrag nach ÖNORM B 2110 erfahren Sie im Praxis-Seminar Bauverträge nach ÖNORM B 2110 (weka-akademie.at)

Änderungen auf einen Blick

Die ÖNORM B 2110:2023-05 enthält folgende Änderungen im Vergleich zur Vorgängerversion:

  • Neustrukturierung Punkt 4.2.2
  • Überarbeitung Punkt 5.8 „Rücktritt vom Vertrag“
  • Streichung von Punkt 6.5.2 „Fixgeschäft“
  • Verschiebung des Themas „Vertragsstrafe“ von Punkt 6.5.3 nach Punkt 11.3 „Schadenersatz und Vertragsstrafe“
  • Präzisierung der Anforderungen an Leistungsabweichungen inkl. Folgen in Abschnitt 7
  • Streichung von Abschnitt 11 „Schlussfeststellung“
  • Verschiebung Punkt 5.9 in neuen Abschnitt 12 „Streitigkeiten“
  • Ergänzungen von Anhang A „Value Engineering“ und Anhang B „Bonusregelung“
  • Update der Verweisungen und Literaturhinweise

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