17.08.2020 | Umwelt & Betriebsanlagen | ID: 1014937

Genehmigungen im Betriebsanlagenrecht für SFK und BSB – Handelnde Personen (Teil 3)

Josef Schaffer

DI Josef Schaffer zeigt in Teil 3 der Newsletter-Reihe, welche handelnden Personen bei einem Verfahren zwingend und je nach Bedarf beteiligt sind oder sein sollten.

Einleitung

In diesem Beitrag werden die an einer Betriebsanlagengenehmigung beteiligten Personen dargestellt, sowie deren Rollen und Funktionen erläutert. Daraus können Sie ableiten, warum einzelne Handelnde so oder anders agieren bzw reagieren.

Behörden

Die Behörde, welche das Verfahren leitet und deren Akteure das Genehmigungsverfahren durchführen, sind die Bezirksverwaltungsbehörden (bei Städten mit eigenem Statut die Magistrate).

Hinweis:

Ihre zuständige Behörde ist die BH oder das Magistrat.

Handelnde Personen

  1. Der Konsenswerber: Natürlich stellt der Antragsteller (die Firma), die ein bestimmtes Projekt zut Genehmigung einreicht, die zentrale Rolle dar. Ihm obliegt es, wie die Betriebsanlage ausschauen soll und wie die beabsichtigte Betriebsweise ist. Der Konsenswerber ist auch immer „Herr des Verfahrens“, dh er kann entscheiden, jederzeit die Genehmigung auch wieder zurückzuziehen.
  2. Projektant(en): Die meisten Konsenswerber, insbesondere bei größeren Verfahren bzw wegen der zunehmenden Komplexheit der rechtlichen Rahmenbedingungen, bedienen sich eines Projektanten bzw oft auch mehrerer Fachplaner für verschiedene Fachbereiche (z.B. HKLS, Elektro, Lärm, Brandschutz, etc.). Verwechseln Sie diese Funktion nicht mit dem Baumeister oder Architekten – dieser leitet das Bauverfahren.

Tipp:

Suchen Sie die Unterstützung eines Projektanten – das Verfahren wird einfacher und die Genehmigung zumeist genauer und besser auf die Realität abgestimmt.

  1. Gewerbejurist: Dies ist jene Person, welche das Verfahren leitet? und daher eine der zentralen Ansprechpersonen ist. Zumeist ist dies wirklich ein Jurist oder eine Juristin – muss es aber nicht sein.
  2. SachbearbeiterIn: Ist bei den meisten BH’s bzw Magistraten zur Unterstützung der Gewerbejuristen installiert. Mit ihr/ihm klären Sie zumeist den Ablauf des Verfahrens und die Koordination der anderen Beteiligten.

Tipp:

Bei den meisten Behörden gibt es die Möglichkeit vor der Einreichung im Zuge eines Bausprechtages das konkrete Projekt mit dieser und den Sachverständigen vorzubesprechen – Nutzen Sie die Gelegenheit!

  1. Amtssachverständige: Für die verschiedenen Fachbereiche wird der Gewerbejurist durch Sachverständige unterstützt, soweit er die Sachlage nicht selbst ausreichend beurteilen kann. In mindestens 90 % der Fälle sind Amtssachverständige für Bauwesen und Maschinentechnik eingebunden. Je nach Projekt können noch zB Amtssachverständige für Lärm (Anrainer bzw Umgebungslärm), Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Verkehrstechnik, etc. eingebunden werden.

Nicht amtliche Sachverständige:Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Konsenswerber selbst einen Sachverständigen namhaft macht, den er selbst bezahlen muss. Dieser muss von der Behörde anerkannt werden (entsprechende Qualifikation, Ausbildung, o.ä.).

Hinweis:

Macht nur Sinn, wenn klar ist, dass die Behörde für bestimmte Fachgebiete kaum Sachverständige besitzt und man damit eine Beschleunigung des Verfahren erwarten kann.

Dies wird aber nur sehr selten angewendet, wobei es dabei natürlich auch von Seiten der Behörde gehörige Skepsis gibt.

  1. Arbeitsinspektorat: Bei jenen Betriebsanlagengenehmigungen, wo auch ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden, ist das Arbeitsinspektorat jedenfalls einzubinden und als Partei am Verfahren beteiligt. Dieses hat die Funktion die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der MitarbeiterInnen zu gewährleisten.
  2. Anrainer: Je nach Art des Verfahrens (siehe Teil 2) sind jene Anrainer beim Verfahren als Partei eingebunden, soweit diese zur Genehmigungsverhandlung erscheinen. Durch diesen Umstand können sie Anfragen stellen, begründete Einwendungen und Einsprüche erheben (gegen das Projekt, einzelne Punkte den Bescheid, etc.)

Näheres siehe: Betriebsanlagenrecht in der Praxis

Tipp:

Lassen Sie sich von einem Projektanten (bei größeren Projekten von Fachplanern) unterstützen und halten Sie Kontakt mit der Behörde und den Amtssachverständigen.

Homepage: www.topsicher.at

Mehr zum Thema

Genehmigungen im Betriebsanlagenrecht für SFK und BSB – Einleitung (Teil 1)

Genehmigungen für SFK und BSB – Rechtliche Aspekte (Teil 2)

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