Dokument-ID: 919119

WEKA (cva) | News | 29.05.2017

CLP-VO: Am 31. Mai 2017 endet die Abverkaufsfrist für Gemische

Die letzte Übergangsperiode für die Kennzeichnung von Gemischen verstreicht am 31. Mai 2017. Somit müssen alle in Verkehr gebrachten Gemische und Stoffe ab dem 1. Juni 2017 ausschließlich nach der CLP-Verordnung gekennzeichnet sein.

Die neue Kennzeichnung lässt sich an Farbe und Form der Piktogramme erkennen. Die CLP-Piktogramme sind rautenförmig mit einem schwarzen Symbol und rotem Rahmen.

Die Umstellung auf die neue Kennzeichnung nach CLP erfolgte schrittweise – zuerst für Stoffe und danach für Gemische.

Fristen für Gemische

Bereits seit 1. Juni 2015 mussten für alle Gemische (z.B. Haushaltsreiniger, Lösemittel oder Bauchemikalien), die unter die CLP-Verordnung fallen, die Produkt-Etiketten, die Sicherheitsdatenblätter sowie die Betriebsanweisungen auf CLP umgestellt sein.

Jedoch läuft bis zum 31. Mai 2017 eine Abverkaufsfrist für Gemische, die vor dem 1. Juni 2015 erzeugt bzw hergestellt wurden. Nicht nach CLP deklarierte Produkte dürfen nach der Abverkaufsfrist vom Kunden noch aufgebraucht werden.

Ab 1. Juni 2017 müssen alle chemischen Produkte eines Händlers, die sich auf Lager befinden, nach CLP gekennzeichnet sein. Anwender dürfen nun keine Produkte mehr erhalten, die nicht gemäß der CLP-Verordnung eingestuft sind.

Was ist CLP?

CLP ist die Abkürzung von „Classification, Labelling and Packaging“. Die CLP-Verordnung ist eine EU-Verordnung und regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.

Die Verordnung basiert auf dem „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS). Dieses System stellt sicher, dass dieselben Gefahren weltweit auf dieselbe Weise gekennzeichnet werden. Durch die Verwendung international vereinbarter Einstufungskriterien und Kennzeichnungselemente soll der Handel erleichtert werden. Gleichzeitig sollen Mensch und Umwelt auf der ganzen Welt vor Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, besser geschützt werden.

Quellen

http://www.reachhelpdesk.at/ms/reachhelpdesk_home/reachhelpdesk_home/reach_kennzeichnung/

http://www.umweltbundesamt.at/clp

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