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Josef Schaffer | News | 24.10.2019

Genehmigungsverhandlung – Die Stunde der Wahrheit

DI Josef Schaffer beschreibt im Teil 10 der Newsletter-Reihe, den Ablauf einer solchen Verhandlung und gibt praktische Tipps, was Sie bereits im Vorfeld alles beachten sollten.

Einleitung

Alle bisher besprochenen Themen und Inhalte waren nur die Voraussetzung zur entscheidenden Stunde – der Genehmigungsverhandlung. Da sich hier nicht nur die Genehmigung selbst, sondern insbesondere der Umfang und die Komplexität der Auflagen entscheidet, sollte es gut und mit Bedacht vorbereitet sein.

Tipp:

Bereiten Sie sich, gemeinsam mit den Fachplanern, auf dieses Ereignis vor – lassen Sie es nicht einfach „passieren“!

Was erwartet Sie?

Es wird eine Kommission, bestehend aus mindestens 4, wahrscheinlich aber 6 – 7 Personen kommen. Dazu kommen dann noch die Personen, welche Sie selbst mitnehmen (Planer, Berater, Kollegen, etc.), sowie eventuell noch Nachbarn bzw Anrainer oder andere betroffene Parteien (Gemeinde, Feuerwehr, Abwasserverband, Straßenverwaltung, o.ä.)

Vorbereitung

Planen Sie ausreichend Zeit für die Verhandlung ein.

Bereiten Sie einen Platz (Raum, Tisch, Sitzgelegenheiten, etc) vor.

Einige Getränke (Mineralwasser, Kaffee, etc) reichen – alles darüber hinaus, dürfen die Mitglieder der Kommission nicht annehmen (Bestechung).

Strategie

Bei allen Projekten bestehen teilweise Unklarheiten oder Probleme mit einzelnen Aspekten. Oft ist es natürlich nicht einfach, alle gesetzlichen Vorgaben, auf ein konkretes Projekt umzulegen – dies bedeutet, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, die Anforderungen zu erfüllen.

Denken Sie vorher nach, in welchen Bereiche Sie der Behörde „entgegenkommen“ und wo Sie „nachgeben“ können bzw wollen.

Auch die Rollenverteilung (wer stellt das Projekt vor, wer spricht mit welchen Behördenvertretern, wer nimmt am Ortsaugenschein teil, etc) kann den Verhandlungsverlauf beeinflussen.

Tipp:

Gehen Sie nie ohne Strategie in eine Genehmigungsverhandlung!

Ablauf

  1. Vorstellung:  Der/die JuristIn stellt die Mitglieder der Behörde vor. Anschließend werden die anderen Teilnehmer erfasst, damit diese in der Verhandlungsschrift aufgenommen werden können – für Anrainer deshalb wichtig, da Sie damit Ihre Rechte als Partei (Unterlagen, Einspruchsrechte, etc) bewahren. In vielen Fällen sind auch Vertreter der Gemeinde, eventuell der Feuerwehr, des Abwasserverbandes, der Straßenverwaltung, o.ä. anwesend.
  2. Vorstellung des Projekts: Es soll das Vorhaben der Behörde und insbesondere den Sachverständigen vorgestellt werden.
  3. Erörterungen und Fragen: Da es wahrscheinlich trotz der Unterlagen noch Unklarheiten für die Behördenvertreter gibt, werden zu den unterschiedlichsten Themen und Inhalten Fragen gestellt.
  4. Ortsaugenschein: Es wird immer eine Besichtigung der örtlichen Verhältnisse vorgenommen, damit sich die Behörde ein klareres Bild vom Projekt machen kann.
  5. Protokollierung des Sachverhaltes: Es wird eine Beschreibung des Projekts in die Verhandlungsschrift aufgenommen.
  6. Gutachten: Anschließend geben die Sachverständigen ihre jeweiligen Gutachten zum Projekt bzw den einzelnen Aspekten des Projekts ab.
  7. Auflagen: Da üblicherweise ein Projekt nicht so umfassend erstellt werden kann, dass keine Unzulänglichkeiten vorliegen bzw sichergestellt wird, dass auch Betriebsvorschriften zwingend vorgegeben sind, werden Auflagen formuliert.
  8. Arbeitsinspektorat: Die Vertretung des Arbeitsinspektorates stellt noch fest, welche Auflagen auch aus der Sicht des ArbeitnehmerInnenschutzes einzuhalten sind, bzw ob zusätzliche Auflagen gefordert werden.
  9. Stellungnahmen: Anschließend können die anderen anwesenden Parteien, soweit gewünscht, um Stellungnahmen gebeten werden. Darin können natürlich Wünsche, Vorbehalte, etc formuliert werden.
  10. Abschluss: Zum Ende der Verhandlung stellt die Behörde fest, wie lange die Verhandlung gedauert hat, ob sich Personen vor dem Ende entfernt haben und es werden alle Teilnehmer zur Unterschriftleistung ersucht.

Hinweis: 

Gehen Sie nicht alleine zu einer Verhandlung, es stärkt Ihre Position und die Dauer der Verhandlung bleibt in einem erträglichen Umfang

Homepage: www.topsicher.at

Mehr zum Thema

Genehmigungen für SFK und BSB – Einleitung (Teil 1)

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