Aktuelle Fachinformationen, Arbeitshilfen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Arbeitssicherheit Profi
Themen
- Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
-
Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Arbeitsräume
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
- Lagerungen
- Nichtraucherschutz
- Behindertengerechte Gestaltung
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
-
Arbeitsmittel
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitskommunikation
- MSV und AM-VO
- Die neue Maschinenprodukteverordnung
- Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln
- Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz
- Aufzüge und Hebeanlagen
- Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit
- Betriebsanleitung und Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsstoffe
-
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Physikalische Einwirkungen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Bildschirmarbeit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Sicherheit in Lager und Logistik
- Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
- Bohrarbeiten
- Tagbauarbeiten
- Ladungssicherung
- Feuer- und Heißarbeiten
- Untertagebauarbeiten
- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Absturzsicherung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Gesundheitsüberwachung
- Präventivdienste
- Brandschutz
-
Bauarbeiten
- Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Absturz
- Bauarbeiten und Baustelleneinrichtung
- Erd- und Felsarbeiten
- Gerüste
- Dacharbeiten und Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserbauarbeiten – 14. Abschnitt BauV
- Flüssiggas auf Baustellen
-
Themen des Arbeitsschutzes
- Unterweisungen
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
- Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
- Virtual Reality in der Arbeitssicherheit
- Gesunde Raumluft
- Psychische Erkrankungen
- Gesundheit im Betrieb
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
- Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Betriebliches Übergangsmanagement
- Wirksam kommunizieren im Arbeitsschutz
- Materialien
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
WEKA (cva) | News | 23.06.2017
Neuer Gesetzentwurf: Deregulierung im Arbeitnehmerschutz
Der Entwurf für ein ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz sieht vor, dass Aufzeichnungs- und Meldepflichten gestrichen und Präventionsvorschriften geändert werden.
Der vom Sozialministerium eingebrachte Gesetzentwurf wurde Mitte Juni nach dem Begutachtungsprozess und der Beratung im Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Abstimmung in den Nationalrat eingebracht.
Aufzeichnungs- und Meldepflichten
Der Entwurf sieht vor, dass Aufzeichnungspflichten für Beinahe-Unfälle wegfallen und Meldepflichten für erlaubte Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe gestrichen werden. Auch Verzeichnisse jener Arbeitnehmer, die für die Durchführung von Tätigkeiten bestimmte Fachkenntnisse benötigen, sollen zukünftig nicht mehr geführt werden.
Evaluierung und Begehung von Arbeitsstätten
Zudem sollen in die verpflichtende Präventionszeit auch Arbeitsplatzerstevaluierungen eingerechnet werden können. Und das Begehungsintervall soll sich von zwei auf drei Jahre verlängern, wenn in einer Arbeitsstätte maximal zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind, die Büroarbeiten oder ähnliche Tätigkeiten verrichten.
Mutterschutz
Im Bereich des Mutterschutzes soll ab 2018 für eine vorzeitige Freistellung schwangerer Mitarbeiterinnen bei bestimmten medizinischen Indikationen keine Überprüfung des Facharztattests durch Amts- bzw Arbeitsinspektionsärzte mehr nötig sein. Wer ausschließlich an Wochenenden oder Feiertagen arbeitet, braucht im Falle einer Schwangerschaft außerdem in Zukunft keine ausdrückliche Genehmigung mehr. Gleiches gilt für Auftritte schwangerer Künstlerinnen bis 24 Uhr.
Nichtraucherschutz
Die Bestimmungen über den Nichtraucherschutz werden ergänzt. In Anlehnung an die jüngste Tabakgesetznovelle wird das Rauchen in Arbeitsstätten künftig grundsätzlich verboten sein. Es dürfen aber spezielle Raucherräume eingerichtet werden, wenn gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in andere Räumlichkeiten dringt.
Geändert werden mit der Sammelnovelle folgende Gesetze:
- das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,
- das Arbeitsinspektionsgesetz,
- das Arbeitszeitgesetz,
- das Arbeitsruhegesetz,
- das Mutterschutzgesetz,
- das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz,
- das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
- und das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz.
Quellen
- Parlamentskorrespondenz Nr 696 vom 09.06.2017
- ArbeitnehmerInnenschutz-DeregulierungsgesetzArbeitnehmerInnenschutzDeregulierungsgesetz im Parlament
- Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales [PDF 300 KB]
Weitere Informationen zum Arbeitnehmerschutz
Handbuch + CD-ROM (2 Bände) | |
Handbuch + CD-ROM (2 Bände) |